Niederösterreich

AK rät: Was tun bei defekten Geschenken?

Alexandra S. fragt: "Ich habe zu Weihnachten einen Smart-TV bekommen und kurze Zeit später hatte das Gerät schon Bildstörungen. "Was kann ich tun?"

AK rät: Was tun bei defekten Geschenken?
Weihnachten gab es Geschenke - nur einige Beschenkte klagen im Jänner schon über defekte Geräte
Foto: Getty Images/iStockphoto

Mythos oder Wahrheit? Leserin Alexandra S. fragt: "Ich habe zu Weihnachten einen neuen Smart-TV bekommen und schon kurze Zeit später hat das Gerät Bildstörungen. Was kann ich tun?"

Die Arbeiterkammer Niederösterreich rät: Sie können beim Händler reklamieren, da Sie ein Recht auf Gewährleistung haben. Während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, besteht auf die Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch. Die Gewährleistung betrifft Mängel, die zum Zeitpunkt der Warenübergabe bereits versteckt vorhanden waren und sich erst später zeigen.

Rechnung ist wichtig

Ersuchen Sie den Verschenker um die Rechnung und wenden Sie sich an den Händler, um die Reparatur oder den Austausch innerhalb einer angemessenen Frist zu fordern. Zwei Jahre ab Übergabe können Sie bei beweglichen Sachen Ihr Recht auf Gewährleistung einfordern.

"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", erklärt auch AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Mehr Informationen bekommen Sie bei der Arbeiterkammer Niederösterreich, Konsumentenberatung unter der Telefonnummer 057171-23000.

AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich/Vyhnalek
Akt.