Niederösterreich

AK klärt auf! Schulstartgeld auf für Lehrlinge

Leserin Martina F. fragt: „Mein Sohn (15) macht eine Lehre im Handel und besucht die Berufsschule. Habe ich für ihn Anspruch auf das Schulstartgeld?“

Markus Wieser von der AK NÖ
Markus Wieser von der AK NÖ
Bild: AK NÖ

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen des Landes Niederösterreich erfüllen, haben Sie Anspruch auf das Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro.

Die Voraussetzungen 

Sie müssen in Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, ihr Sohn zumindest nebengemeldet in NÖ sein und Sie müssen die Familienbeihilfe für Ihren Sohn beziehen.

Die Antragstellung ist für das Schuljahr 2023/24 seit dem 16. August online möglich. „Bei Fragen und Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK Bildungsberatung unter der Telefonnummer: 057171-27000