Niederösterreich
AK klärt auf! Pflegefreistellung bei einem kranken Kind
Leserin Natascha M. fragt: "Meine zehnjährige Tochter hat Grippe, ich war heuer schon eine Woche in Pflegefreistellung. Kann ich noch eine Woche?"
Für ein leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind bis zum zwölften Lebensjahr haben Sie Anspruch auf eine zweite Woche Pflegeurlaub. Da diese Voraussetzung in Ihrem Fall zutrifft, können Sie eine weitere Woche in Pflegeurlaub gehen, sofern es sich um eine neue Erkrankung handelt.
Attest muss Chef bezahlen
Falls Ihr Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung für den Nachweis des Pflegebedarfs verlangt, muss er dieses Attest auch bezahlen.
„Haben Sie weitere Fragen oder Probleme? Unsere Arbeitsrechtsexperten beraten Sie kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.
Mehr Informationen - AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Telefonnummer: 057171-22 000
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Markus Wieser im Interview in St. Pölten - die Bilder zum Durchklicken