PVA lehnte zunächst ab
AK erstreitet für Krankenpfleger Schwerarbeits-Pension
Pflegeberufe zählen zu den anstrengendsten Jobs, den man sich vorstellen kann. Herr V. kann davon ein Lied singen und beantragte Schwerarbeitspension.
Menschen, die an einer Hirnverletzung leiden, sind für Pflegekräfte oft besonders herausfordernd. Mit genau solchen befasst sich Herr V. (58) beruflich. Er ist diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger und arbeitet in einem Rehazentrum für Unfallopfer mit Schädel-Hirn-Trauma. Aufgrund seines anstrengenden Jobs beantragte er die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten.
Antrag abgelehnt
Seine Arbeit beschreibt Herr V. als besonders herausfordernd, da die Patienten, um die er sich kümmert, sehr krank und oft nicht mehr selbstständig sind. Durch die Verletzungen im Schädel-Hirn-Bereich sind sie in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt und brauchen intensive Unterstützung. Während er diese bietet, hat Herr der 58-Jährige auch des Öfteren mit verbal oder physisch aggressiven Patienten zu tun, was eine zusätzliche Belastung darstellt. Auch emotional ist der Job nicht leicht wegzustecken: "Menschen, die Verletzungen an Kopf oder Gehirn erlitten haben, erkennen oft ihre eigenen Angehörigen nicht mehr." erzählt Herr V. Man sieht also: Auf vielen Ebenen sind Pflegekräfte in diesem Bereich stetig stark gefordert.
Auf der Website der Pensionsversicherung Austria (PVA) heißt es, dass Schwerarbeit beantragt werden kann, wenn gewissen Voraussetzungen erfüllt werden. So fallen beispielsweise Tätigkeiten darunter, die im Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht verrichtet werden müssen oder die berufsbedingte Pflege von Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf. Letzteres sah Herr V. als Grund, einen Antrag auf Schwerarbeitspension zu stellen. Diesen lehnte die PVA ab.
Urteil kein allgemeiner Erfolg
Mithilfe der Arbeiterkammer Wien (AK Wien) wurde daraufhin ein Gerichtsverfahren geführt. Dieses Mal wurde Herr V. recht gegeben: Ihm steht die verfrühte Pension aufgrund von Schwerarbeit zu. Das Gericht sah hierfür die erhebliche psychische Belastung bei der Arbeit mit schwerverletzten Menschen als Grund. Auch die Plötzlichkeit schwerer Unfälle und damit verbundene Traumata der Betroffenen und Angehörigen wurden in die Urteilsfindung mit einbezogen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Auf Anfrage von "Heute" erzählte Herr V. jedoch: "Das Urteil ist leider nicht wegweisend. Es kommt immer auf den Einzelfall an und wie gut man das Gericht überzeugen kann." sagt er. Er selbst freut sich aber, dass es in seinem Fall geklappt hat, seinen Antrag durchzusetzen: "Mir geht es jetzt sehr gut damit", sagt er zufrieden.
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Auf den Punkt gebracht
- Herr V., ein diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger, beantragte aufgrund der extremen psychischen und physischen Belastungen in seinem Beruf die Schwerarbeitspension, die zunächst von der Pensionsversicherung Austria (PVA) abgelehnt wurde
- Nach einem Gerichtsverfahren, unterstützt durch die Arbeiterkammer Wien, wurde ihm die Pension schließlich zugesprochen, da das Gericht die erhebliche psychische Belastung und die Herausforderungen bei der Arbeit mit schwerverletzten Menschen anerkannte