Österreich
Airbnb-Urteil: Mieter müssen 180 Tage bleiben
Ein Urteil des Bezirksgerichts der Inneren Stadt könnte richtungsweisend sein. Es befand, dass Wohnungen für mindestens ein halbes Jahr vermietet werden müssen.
Ein Urteil eines Wiener Bezirksgerichts könnte richtungsweisend für "Airbnb" sein. Laut Urteil sind touristische Vermietungen unter 180 Tagen verboten. Anlass war ein Streitfall in einer Wiener Wohnung. Eine Frau, die in einem Mehrparteienhaus drei Wohnungen besitzt, vermietete zwei davon. Weil die vielen fremden Personen einen Mitbewohner störten, wählte er den Gang vors Gericht.
Wie der "Kurier" berichtet, verlor die Frau den Prozess. Das Urteil schränkt die Möglichkeiten jener Personen ein, die Wohnungen über "Airbnb" und ähnliche Plattformen vermieten. Zahlreiche Touristen und Geschäftsleute bezogen die angebotenen Wohnungen der Frau, die sich auch um Touristeninfos und die Endreinigung kümmerte.
Ein Nachbar ging vor Gericht
Besonders einem Nachbar missfiel die Praxis der Frau. Er beschwerte sich mehrmals über die ständig wechselnden hausfremden Personen. Nicht nur im persönlichen Gespräch, auch mittels Brief brachte er seinen Unmut zum Ausdruck. Als seine Maßnahmen keinen Erfolg brachten, entschied er sich einen Anwalt aufzusuchen.
Sein Anwalt, Gerold Beneder, argumentierte, dass es sich bei dieser Art der Vermietung um eine kurzfristige touristische Vermarktung handelt. Dafür bräuchte es eine entsprechende Widmung.
Auch OGH befasste sich mit der Thematik
Weil es auch schon ein Urteil des Obersten Gerichtshofs gibt, änderte die Frau ihre Praxis. Der OGH stellte nämlich fest, dass Vermietungen bis zu 30 Tagen unzulässig sind. Fortan vermietete die Frau ihre Wohnung für mindestens 31 Tage. Die Bezirksgericht musste nun klären, ob Vermietungen zwischen 2 Monaten und einem halben Jahr erlaubt sind.
Die Frau argumentierte, dass es sich nicht um eine touristische Vermietung handle. Ihre letzten Mieter hätten mehrer Monate in Wien gelebt, von einem "kurzfristigen" Aufenthalt könne keine Rede sein. Das Gericht entschied zu Gunsten des Nachbarn. Vermietungen, die unter einem Jahr dauern würden, seien zu kurz. Das Urteil ist rechtskräftig.