Wien
Neue Regeln – Stadt Wien schiebt Airbnb den Riegel vor
Im gesamten Wiener Stadtgebiet wird es künftig nur mehr an 90 Tagen im Jahr erlaubt sein, dass eine Wohnung via Airbnb und Co. vermietet wird.
Die Stadt Wien schiebt Airbnb und Co. den Riegel vor. Auf der Plattform können Touristen normale Wohnungen als Ferienapartments mieten. Diese stehen dann natürlich dem regulären Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung und die Mieten steigen. Die Vermieter hingegen fahren kräftige Profite ein.
"Heute" berichtete etwa unlängst über ein Haus im 15. Bezirk, in dem nach und nach die Mieter gekündigt werden, um stattdessen Gäste unterzubringen. Die verbliebenen Bewohner kämpfen mit Lärm und Müll, langfristig müssen auch sie den Profitinteressen weichen. Verboten ist so ein Vorgehen nur in klar definierten "Wohnzonen". Dort ist eine wiederkehrende Kurzzeitvermietung an maximal 90 Tagen im Jahr erlaubt.
"Wegen Airbnb müssen wir nun aus unserer Wohnung raus" >>
Das wird sich schon bald völlig ändern. Wie die Stadt Wien am Donnerstag bekannt gibt, ist die Bauordnungsnovelle 2023 auf der Zielgeraden und soll schon Ende des Jahres im Landtag beschlossen werden. Diese bringt nicht nur eine PV-Pflicht für Neubauten und "Baum-Pflichten", sondern auch entscheidende Neuerungen bei Kurzzeitvermietungen.
Neue Regeln
Bereits im Regierungsübereinkommen der SPÖ-NEOS-Koalition wurde festgehalten, dass diese nicht komplett verboten werden sollen. Wenn beispielsweise eine Studentin ihre Privatwohnung in den Sommerferien für ein paar Wochen vermieten will, dann spricht wohnbaupolitisch nichts dagegen. Nicht gewollt ist hingegen, dass kostbarerer Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird.
Die bestehende Regulierung von Kurzzeitvermietungen wird deswegen konsequent weiterentwickelt:
Die 90-Tage-Regel wird auch auf Nicht-Wohnzonen ausgeweitet
Keine Einschränkungen von Home-Sharing für bis zu 90 Tage im Jahr
Regulierung von über 90 Tage hinausgehenden Kurzzeitvermietungen
Stärkere Unterbindung von Umgehungen und Zweckentfremdungen
Erleichterungen in der Nachvollziehbarkeit durch Abgleich mit Ortstaxenerhebung