Wien
Affenpocken-Impfung in Wien – das musst du wissen
Die Stadt Wien startet mit der Vormerkung für eine Affenpocken-Impfung! Impftermine sind ab 14. September buchbar – ab 19.09. wird geimpft.
Die Stadt Wien informiert über das weitere Vorgehen zur Affenpocken-Schutzimpfung in der Bundeshauptstadt. Aufgrund des Impfstoffmangels erfolgt die Organisation der vorbeugenden Affenpocken-Schutzimpfungen über ein zentrales Vormerksystem.
"In den vergangenen Wochen war ich viel in Kontakt mit jenen Organisationen, die sich intensiv mit dem Thema Affenpocken auseinandergesetzt haben. Darum tut es mir wirklich weh, dass wir aufgrund der enormen Impfstoffknappheit nicht allen Interessierten eine vorbeugende Affenpocken-Impfung anbieten können. Mit unserer Vormerkplattform können wir die zur Verfügung stehenden Impftermine rasch vergeben und alle Interessierten gezielt kontaktieren, sobald es neuen Impfstoff gibt", so Gesundheitsstadtrat Peter Hacker.
Alle zentralen Informationen rund Affenpocken, wie es zu einer Übertragung kommt, was die Symptome sind, wie sich Kontaktpersonen zu verhalten haben oder aber auch die Frage, welchen Personengruppen eine Affenpockenimpfung empfohlen wird, finden sich ab sofort zentral unter einem Link: www.impfservice.wien/affenpocken
Neben ausführlichen FAQs findet sich dort auch der Weg zur Vormerkung zur Affenpocken-Schutzimpfung. Darüber hinaus gibt es auch ein ausführliches Informationsblatt als PDF, in dem alle Fragen ebenso beantwortet werden, zum Download.
Wieviel Affenpocken-Impfstoff steht in Wien zur Verfügung?
Von den 2.340 Affenpocken-Impfdosen, die den Bundesländern bereits zugewiesen wurden, entfallen 21,5 Prozent auf Wien, was dem Bevölkerungsschlüssel der Bundeshauptstadt entspricht. Laut Erlass des Gesundheitsministers dürfen davon ein Drittel für präexpositionelle, also vorbeugende Schutzimpfungen verwendet werden. Nachdem diese intradermal, also „unter die Haut“ verabreicht werden, kann die Zahl der impfbaren Personen zwar erhöht werden, jedoch reichen die vorhandenen Impfdosen für nur rund 400 Personen.
Aufgrund der sehr geringen Menge an Affenpocken-Impfstoff, die sich derzeit in Österreich befindet, und der gleichzeitig sehr hohen Nachfrage, muss die Administration der Affenpocken-Schutzimpfungen über ein Vormerksystem abgewickelt werden. Das bietet darüber hinaus noch den Vorteil, dass der in Wien bestehende Bedarf an Affenpocken-Impfungen für weitere Planungen grob abgeschätzt werden kann. Die Affenpocken-Schutzimpfung steht vorerst nur Personen zu, die ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben.
Wie funktioniert die Vormerkung und wie geht es weiter?
Der erste Schritt zur Affenpocken-Schutzimpfung ist die Vormerkung. Diese kann ab 9. September 2022 auf zwei Weisen erfolgen: Online oder telefonisch.
Wer sich online für die Affenpocken-Impfung vormerken will, geht zunächst auf www.impfservice.wien/affenpocken liest sich zunächst die FAQs aufmerksam durch und klickt danach auf den Button "Online-Vormerkung zur Affenpocken-Impfung".
Personen, die bereits einen Account haben, können sich einfach mit ihren bestehenden Daten einloggen. Personen, die noch keinen Account haben, können diesen nun neu erstellen.
Schritt 1: Die Vormerkung zur Affenpocken-Impfung "buchen"
Nach dem Einstieg klicken Sie bitte auch "Verfügbare Impfaktionen anzeigen". Danach wählen Sie bitte die Vormerkung zur Affenpocken-Impfung aus. Im nächsten Schritt sehen Sie die erwähnte Vormerkung. Führen Sie alle Schritte durch und klicken Sie danach auf "Buchen". Das Datum des buchbaren Termins ist lediglich fiktiv. Danach erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail und/oder per SMS. Damit ist der erste Schritt erledigt.
Schritt 2: Kontaktdaten kontrollieren und aktualisieren
WICHTIG: Nachdem die Affenpocken-Impfdosen ohnehin schon knapp sind, werden die Impftermine am 14. September nur jenen Personen angezeigt, die auch diesen zweiten Schritt durchführen. Nach der Buchung der Vormerkung klickt man oben auf "Personendaten" und wählt unter "Zugehörigkeit" folgendes Feld aus: "Affenpocken-Impfung Vormerkung". Im zweiten Feld unter "Diagnose/Bereich" bestätigen Sie bitte, dass Sie zu einer der im Erlass des Gesundheitsministers erwähnten Gruppen angehören, sofern dies auch wirklich zutrifft.
Danach bitte unbedingt drei Dinge kontrollieren:
➤ Ist meine E-Mail-Adresse aktuell?
➤ Ist meine Handynummer aktuell?
➤ Sind die Benachrichtigungen eingeschaltet? (Das Häkchen links davon ist in diesem Fall blau.)
Danach einfach auf "Personendaten speichern" klicken und die Vormerkung ist hiermit abgeschlossen. Wer das nicht online erledigen will, kann auch rund um die Uhr das Gesundheitstelefon 1450 anrufen und dort eine Vormerkung durchführen.
Am Mittwoch, den 14. September, werden die verfügbaren Impftermine freigeschaltet. Alle Personen der Zielgruppe, die bis dahin vollständig vorgemerkt sind, bekommen an dem Tag automatisch eine Erinnerung sowohl per E-Mail als auch per SMS. Danach können die Impftermine umgehend gebucht werden.
Die ersten Affenpocken-Impftermine finden ab Montag, dem 19. September statt. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass aufgrund der enormen Impfstoffknappheit nicht alle InteressentInnen einen Impftermin bekommen werden.
Welche Impfstoffe gegen Pocken und Affenpocken gibt es?
Ein Pocken-Impfstoff der 3. Generation des Herstellers Bavarian Nordic wird in den USA unter dem Namen Jynneos® und in der EU unter dem Namen Imvanex vertrieben. Er ist für Personen ab 18 Jahren zur Vorbeugung gegen Pocken und Affenpocken zugelassen. Es handelt sich bei Pocken-Impfstoffen der 3. Generation um eine nicht-vermehrungsfähige Lebendimpfung, bei der aufgrund der Verwandtschaft der Viren von einer Schutzwirkung gegen Affenpocken ausgegangen wird.
Wem wird eine vorbeugende Impfung gegen Affenpocken empfohlen?
Eine Impfung der breiten Bevölkerung wird laut Nationalem Impfgremium derzeit nicht empfohlen und ist auch nicht vorgesehen. Sollten bei einer Person Symptome auftreten, die zu einer Affenpocken-Infektion passen, wird ebenfalls keine Impfung empfohlen. Hier ist es notwendig, dass die Person zunächst diagnostisch abgeklärt wird.
Unter Berücksichtigung der entsprechenden Verfügbarkeit der Impfstoffe wird vom nationalen Impfgremium derzeit folgenden Personengruppen eine vorbeugende Impfung angeboten:
➤ Personal in spezialisierten Laboren, die mit Orthopoxviren arbeiten (Arbeit mit Proben von an Affenpocken Infizierten bzw. dem Virus selbst)
➤ Gesundheitspersonal, das einem sehr hohen Expositionsrisiko durch an Affenpocken erkrankten Personen bzw. Orthopoxviren ausgesetzt ist (designierte Abteilungen/Ambulanzen/Ordinationen für die Diagnostik und Therapie von mit Affenpocken infizierten Personen)
➤ Personen mit individuellem Risikoverhalten (Personen mit häufig wechselnden sexuellen Kontakten, derzeit betroffen sind insbesondere Männer mit gleichgeschlechtlichen Partnern)
➤ Personen im Rahmen einer Riegelungsimpfung (Impfaktionen zur Unterbindung eines lokalen Ausbruchsgeschehens)
Diese Impfung ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in der EU nicht zugelassen.
Nach welchem Impfschema wird vorgegangen?
Die Affenpocken-impfung kann einerseits vorbeugend (prä-expositionell, sogenannte PrEP) verabreicht werden. Bei der derzeit eingeschränkten Verfügbarkeit wird Jynneos prä-expositionell bei Personen ab 18 Jahren intradermal geimpft. Dabei werden 2 Dosen von je 0,1 mL im Abstand von 28 Tagen verabreicht.
Die Affenpocken-Impfung kann auch nach engem Kontakt mit einem Affenpockenfall (postexpositionell, sogenannte PEP) in zwei Dosen von je 0,5 mL subkutan mit einem Abstand von 28 Tagen (24 bis 35 Tage empfohlen) verabreicht werden. In diesem Fall erfolgt die Organisation der Verabreichung durch die Gesundheitsbehörde.
Für Personen, die vor Jahrzehnten mit Pockenimpfstoffen der 2. Generation geimpft wurden, ist eine einmalige Impfung ausreichend.
Ich habe Symptome oder hatte engen Kontakt zu einem Affenpocken-Fall. Was soll ich tun?
Wer engen körperlichen Kontakt zu einer Person, die mit Affenpocken infiziert ist, hatte oder aufgrund entsprechender Symptome (insbesondere Hautläsionen und Pusteln) der Verdacht auf Affenpocken aufkommt, soll bitte 1450 anrufen und dort die weiteren Schritte in einem ärztlichen Abklärungsgespräch besprechen.