Neue Regeln

Änderung in Wiener Öffis – das ist ab sofort verboten

Mit der Wiedereröffnung der U2-Stammstrecke gibt es auch eine Änderung der Beförderungsbedingungen mitsamt eines neuen Verbots.

Leo Stempfl
Änderung in Wiener Öffis – das ist ab sofort verboten
Auch E-Mopeds ("Ich bin ein Fahrrad") sind ab Freitag tabu.
Getty Images

Großer Umbruch bei den Wiener Linien: Nach jahrelangem Warten und weiterer Verzögerungen fährt ab Freitag endlich wieder die U2 von Karlsplatz bis Schottentor den Ring entlang (und weiter in die Seestadt) – mehr dazu hier.

Aus diesem Anlass passen die Verkehrsbetriebe gleich auch die Beförderungsbedingungen an und schließen eine Lücke, die sich in letzter Zeit aufgetan hat. Es geht um E-Mopeds, wie sie gerne von Essenszustellern benutzt werden. Sie sind gleich groß wie herkömmliche Mopeds, können aber maximal 25 km/h fahren. Rechtlich gehen sie deswegen als "E-Bikes" durch und sind dementsprechend am Radweg anzutreffen.

50 Euro Strafe

Das hat oft zu irritierten Blicken geführt. Aufgrund ihrer Größe und Bauweise blockierten sie aber eben oft den Einstiegsbereich der Fahrzeuge und den flüssigen Fahrgastwechsel, insbesondere zu Stoßzeiten. Genau deswegen sind sie ab 6. Dezember in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen ab der Entwertersperre nicht mehr gestattet.

Die Wiener Linien informieren laufend auf Plakaten an den Bahnsteigen und über digitale Kanäle über die Regeln eines guten Miteinanders im Sinne der Allgemeinheit. Auch die rund 300 Service- und Sicherheitsmitarbeiter stehen bei Fragen zur Verfügung. Sie kontrollieren außerdem die Einhaltung der Beförderungsbedingungen, bei Verstößen wird ein Betrag von 50 Euro fällig.

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    Die U2 wird Großteils mit den neuen X-Wagen befahren.
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    Sabine Hertel

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    Auf den Punkt gebracht

    • Mit der Wiedereröffnung der U2-Stammstrecke in Wien gibt es eine Änderung der Beförderungsbedingungen: E-Mopeds, die oft von Essenszustellern genutzt werden, sind ab sofort in öffentlichen Verkehrsmitteln und U-Bahn-Stationen ab der Entwertersperre verboten.
    • Diese Maßnahme soll den flüssigen Fahrgastwechsel sicherstellen, und bei Verstößen wird eine Strafe von 50 Euro erhoben.
    leo
    Akt.