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Achtung bei dieser Nachricht von der "Polizei"
Aktuell versuchen Betrüger wieder vermehrt auch im World Wide Web, Opfer für ihre miesen Machenschaften zu finden. Dabei sind viele Fakes offenkundig.
"Im ersten Moment habe ich mich schon geschreckt", erzählt "Heute"-Leser Stefan (28) im Gespräch. Dabei ist die Rede von einer Nachricht, die er am Donnerstagmorgen in seinem E-Mail-Postfach fand. "Polizei: Vorladung zum Erscheinen" war im Betreff zu vernehmen.
Der Wiener sei gerade am Weg in die Arbeit gewesen, als in der U-Bahn die Nachricht aufploppte, erzählt er. "Ich war mir natürlich keiner Schuld bewusst, aber anfangs wusste ich nicht so recht, was ich von der Nachricht halten sollte", schildert der 28-Jährige seine Gefühlslage. Zu seinem Glück konnte er die Betrugsmasche einfach erkennen. Denn schon beim ersten Blick auf die tatsächliche Nachricht war klar, dass hier etwas nicht stimmt.
Unseriöse Mail-Adresse und Rechtschreibfehler enttarnen Betrug
Auch wenn der Anhang der Nachricht seriös wirkt, ist der Betrug offenkundig. "Die Mailadresse ist eindeutig nicht von der österreichischen Polizei" und auch das Ende des Schreibens ist verdächtig. "Nicht einmal das Wort 'Staatspolizei' ist hier korrekt geschrieben", so Stefan.
Öffnet man das Dokument, so erscheint eine "Einberufung". Man erfährt, dass man vermeintlich Gegenstand mehrerer Strafverfahren, darunter "Cyberpornografie" und "Pedophilie" (sic!) sei. Unter der Androhung eines Haftbefehls, der nach 72 Stunden ausgestellt werden müsse, wird man dazu aufgefordert, sich per E-Mail an den Absender zu wenden. Am Ende drohen die Täter damit, das Schreiben auch an die Medien und Angehörige weiterzuleiten – ein weiterer Beweis, dass es sich nicht um ein Schreiben der heimischen Exekutive handelt.
Bereits in der Vergangenheit warnte die Polizei vor derartigen Schreiben. Diese sollten ohne Interaktion mit dem Absender gelöscht werden, heißt es seitens der Behörden. Für Stefan jedenfalls war sofort klar, dass er die Mail sofort löscht.