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Achtung: Die Bildungskarenz NEU gilt ab 1. Juli

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Bildungskarenz ist in Österreich weiter sehr gefragt. 2007 eingeführt, boomt dieses Weiterbildungsmodell seit 2009. 2012 waren 19.500 Frauen und Männer in Bildungskarenz. Zum Vergleich: 2011 sind es nur 16.631 gewesen. Ab 1. Juli ist jetzt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die einige gewichtige Änderungen mit sich bringt. Es müssen mehr Nachweise erbracht werden als bisher. Und: Bildungsteilzeit und ein Fachkräftestipendium sind möglich!

Bildungskarenz ist in Österreich weiter sehr gefragt. 2007 eingeführt, boomt dieses Weiterbildungsmodell seit 2009. 2012 waren 19.500 Frauen und Männer in Bildungskarenz. Zum Vergleich: 2011 sind es nur 16.631 gewesen. Ab 1. Juli ist jetzt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die einige gewichtige Änderungen mit sich bringt. Es müssen mehr Nachweise erbracht werden als bisher. Und: Bildungsteilzeit und ein Fachkräftestipendium sind möglich!

Ab 1. Juli 2013 sind Personen in Bildungskarenz verpflichtet, auch bei Studien einen Leistungsnachweis zu erbringen - vier Semesterwochenstunden oder 8 ECTS-Punkte. Missbrauch soll so vorgebeugt werden, weil in der Vergangenheit öfters Weiterbildungsgeld kassiert wurde, ohne wirklich ernsthaft studiert zu haben.

Sonst genügt weiter die Teilnahme an einem Kurs im Ausmaß von 20 Stunden wöchentlich, um Geld aus der Bildungskarenz beziehen zu können.

Bildungsteilzeit ab 1. Juli

Bildungshungrige, die auf ihr Gehalt nicht ganz verzichten wollen, können in Bildungsteilzeit gehen. Sie ist zu den gleichen Bedingungen wie die Bildungeskarenz möglich. Nach 6 Monate nachgewiesener Beschäftigung kann beim AMS eine Bildungsteilzeit beantragt werden. Diese darf zwischen 4 Monaten und 2 Jahren dauern.

Bildungsteilzeitnehmer müssen eine Weiterbildung im Ausmaß von zehn Wochenstunden oder zwei Semesterstunden an den Universitäten nachweisen. Die Höhe des Bildungsteilzeitgeldes wird entsprechend der Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit berechnet.

Fachkräfte-Stipendium ab 1. Juli

Ab 1. Juli wird auch ein so genanntes Fachkräfte-Stipendium eingeführt. Gedacht ist diese Unterstützung für Vollzeit-Ausbildungen. Wer eine Ausbildung in einem so genannten Mangelberuf macht, soll monatlich Geld in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit 795 Euro) bekommen, und zwar für die Dauer der Ausbildung, maximal drei Jahre lang. Beantragt werden kann das Stipendium beim AMS. Einzige Voraussetzung: 48 Monate Erwerbstätigkeit zuvor – wie beim Selbsterhalter-Stipendium an der Universität.

Änderungen für Eltern

Auch für Eltern ist ab 1. Juli vieles anders. Bis dato haben viele Mütter und Väter an die Babypause gleich eine Bildungskarenz angehängt, um sich beruflich weiterzubilden. Ab 1. Juli müssen Mütter und Väter nach der Karenzzeit aber ein halbes Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet haben, um einen Anspruch auf Bildungskarenz zu haben.

Die Bildungskarenz boomt

Ob sich die verschärften Regelungen auf die Zahl jener Menschen auswirkt, die künftig Bildungskarenz in Anspruch nehmen, muss abgewartet werden. Bislang war das Modell höchst erfolgreich. Im Vorjahr wurde an 19.500 Personen "Weiterbildungsgeld" ausgeschüttet. 2011 waren es 16.631.

Was die Bildungskarenz angeht, wird diese stärker von Frauen nachgefragt. 60 Prozent der "Weiterbildungsgeld"-Bezieher waren zuletzt weiblich. 44 Prozent insgesamt haben als höchsten Bildungsabschluss maximal eine mittlere Schule oder eine Lehre, 31 Prozent Matura und 24 Prozent ein abgeschlossenes Studium. Was die Branchen angeht, ist das Interesse in Gesundheits- und Sozialberufen am Größten.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

Bildungskarenz ist möglich, wenn...

- der Arbeitgeber damit einverstanden ist

- ich keine Beamtin, kein Beamter oder neuer Selbstständiger bin

- ich ununterbrochen 6 Monate gearbeitet habe

- ich mindestens 2 Monate bis maximal 1 Jahr vor habe, mich weiterzubilden

- ich Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen jenseits des Freizeitbereichs im In- und Ausland absolviere