Klage gegen Opodo

"Abzocke" – AK-Experten warnen jetzt alle Reisenden

Die AK-Konsumentenschützer warnen Reisende: Sie haben möglicherweise zu viel Geld bezahlt. Sie können sich die Summe jetzt wieder zurückholen.

Oberösterreich Heute
"Abzocke" – AK-Experten warnen jetzt alle Reisenden
Wer bei Opodo mit einer Reisebuchung auch eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen hat, kann jetzt das Geld zurückfordern.
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Wer auf der Plattform Opodo beim Buchen einer Reise gleichzeitig eine Prime-Mitgliedschaft abschloss, erhielt dafür vergünstigte Preise. Für die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich war die Aufklärung über das Abo aber unzureichend.

Die AK klagte, und jetzt ist es fix: Die kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft bei einer Reisebuchung über Opodo ist ungültig. Das bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof. Der "Abzocke" werde damit ein Riegel vorgeschoben, so die Kammer.

Laut der AK wurden Kunden unmittelbar vor Bestätigung des Buttons "jetzt kaufen" nicht ausreichend auf die Vertragsbedingungen für das Prime-Abo informiert. Vor allem die Aufklärung über die Kostenpflichtigkeit kam zu kurz.

Nur im Kleingedruckten konnten die Konsumenten lesen, dass nach einem 30-tägigen Probezeitraum automatisch 74,99 Euro abgebucht werden. Diese Vorgehensweise verstößt aber gegen das sogenannte Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz – die Abos kamen daher nie gültig zustande.

Wer ungewollt – durch bloße Bestätigung einer Reisebuchung – eine Opodo-Prime-Mitgliedschaft eingegangen ist, kann den Mitgliedsbeitrag jetzt zurückfordern. Die Arbeiterkammer stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung.

Ungültige Klauseln

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Buchungsplattform seien zum Teil rechtswidrig gewesen. Die AK klagte insgesamt elf Klauseln – darunter der Verfall des Mitgliedsbeitrages bei einer Kündigung und die automatische Abo-Verlängerung.

Bei einer vorzeitigen Stornierung wurde der Mitgliedsbeitrag von Opodo für den gesamten Zeitraum einbehalten. Einen entsprechenden Verwaltungsaufwand konnte die Buchungsplattform aber nicht nennen – die Klausel widersprach damit dem Gesetz.

Zur automatischen Abo-Verlängerung: Darauf müssen Konsumenten sowohl im Vertrag als auch faktisch hingewiesen werden. Opodo hielt diese aber Regelungen nicht ein – das Prozedere war daher ungültig.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft bei Opodo ist ungültig, entschied der OGH nach einer Klage der AK
    • Die Konsumenten wurden unzureichend über das Abo informiert, und die AGB der Buchungsplattform waren zum Teil rechtswidrig
    • Betroffene können den Mitgliedsbeitrag zurückfordern und die AK stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung
    red
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