Verschiedene Regeln

Abtreibungen in der EU – Nicht überall "auf Wunsch"

Die Regeln rund um den Schwangerschaftsabbruch variieren in der EU stark. Von "auf Wunsch" bis zu "nur in Ausnahmen" ist alles dabei.

Lukas Leitner
Abtreibungen in der EU – Nicht überall "auf Wunsch"
Die Abtreibungsregeln unterscheiden sich zwischen den EU-Ländern enorm. (Symbolbild)
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com

Schon vor rund einem Monat gab es im EU-Parlament eine hitzige Debatte über Abtreibungsregeln und ob der Schwangerschaftsabbruch als Grundrecht angesehen werden soll. Immerhin stimmten eine Mehrheit von 336 Abgeordneten für die Aufnahme in die Grundrechte-Charta, 163 waren dagegen und 39 enthielten sich.

Eine gemeinsame Regelung haben die Mitgliedsstaaten der EU aber nicht. Um eine Abtreibung in Anspruch nehmen zu können, muss man in den verschiedenen Ländern, auch verschiedene Regeln befolgen. Dabei wird unterschieden, ob der Abbruch gleich auf Wunsch erfolgen kann, eine verpflichtende Wartezeit, Beratung, beides benötigt wird oder ob es nur in Ausnahmefällen möglich ist. Die Regeln der Länder gehen dabei weit auseinander.

So sieht es in der EU aus:

In den meisten Mitgliedsstaaten ist ein Abbruch auf Wunsch möglich, dazu gehört auch Österreich. Bei den deutschen Nachbarn sieht das allerdings schon wieder anders aus. Dort, sowie auch in Italien und den östlichen Nachbarstaaten Österreichs, kann der Schwangerschaftsabbruch erst nach einer verpflichtenden Beratung und Wartezeit erfolgen. Das sind die zweitstrengsten Vorgaben in der EU. Nur in Polen, wo eine Abtreibung nur in Ausnahmen durchgeführt wird, herrschen strengere Vorgaben.

Die restlichen Länder der EU sind eine Mischung. Entweder wird eine Wartezeit benötigt, wie etwa in Portugal oder eine verpflichtende Beratung wie in den Niederlanden.

Vorbild Frankreich

Frankreich gilt als Vorreiter für die Regelungen rund um den Schwangerschaftsabbruch. Dort hatte man immerhin bereits im März das Gesetz "Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch" in der Verfassung verankert. Die Abstimmung dafür bekam ganze 780 "Ja-Stimmen" und nur 72 Abgeordnete waren dagegen – wie "Heute" berichtete.

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    Bundesheer / OTS

    Auf den Punkt gebracht

    • Im EU-Parlament wurde über Abtreibungsregeln debattiert, wobei eine Mehrheit für die Aufnahme in die Grundrechte-Charta stimmte
    • Die Regelungen in den Mitgliedsstaaten variieren stark, von Abbruch auf Wunsch bis zu verpflichtender Beratung und Wartezeit, wobei Frankreich als Vorreiter gilt, da es das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert hat
    • In Deutschland, Italien und einigen östlichen Nachbarländern Österreichs ist der Schwangerschaftsabbruch nur nach Beratung und Wartezeit möglich, was zu den strengsten Vorgaben in der EU gehört
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