Wien

93-jährige Wienerin mit Demenz wird in Häfn gesteckt

Unfassbarer Fall in Wien: Eine verwirrte Wienerin wurde vorübergehend ins Gefängnis gesperrt. Sie hatte ihre Pflegerin aus Versehen angegriffen.

Christian Tomsits
Am Landesgericht Wien kam es zur U-Haft-Verhandlung, dann nahm das Unheil seinen Lauf.
Am Landesgericht Wien kam es zur U-Haft-Verhandlung, dann nahm das Unheil seinen Lauf.
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Dieser Fall sorgt nun für Aufregung: Eine 93-Jährige war an einem Abend im März 2023 in der Küche ihrer Wiener Wohnung, als die 24-Stunden-Heimhilfe kam. Die Demenzkranke erkannte die fremde Frau nicht sofort, sondern hielt sie zunächst für einen Einbrecher und nahm ein Küchenmesser aus der Lade und ging damit auf die Pflegerin los.

Richter knallhart: Unterbringung für Frau

Laut Polizei konnte die Heimhilfe einen Stich gegen ihren Kopf mit einem Schneidebrett gerade noch abwehren – sie blieb unverletzt. Als das Opfer laut um Hilfe schrie, ließ die 93-Jährige erschrocken das Messer fallen. Bei einer ersten Verhandlung (vermutlich zur Frage, ob eine Untersuchungshaft verhängt wird) ordnete ein Richter offenbar an, die 93-Jährige einzusperren, was folglich in eine Unterbringung umgeändert wurde.

Vermutlich weil dort jedoch kein Platz war, kam die Frau allerdings anschließend in ein normales Gefängnis, wie "Ö1" berichtete. Dort wurde sie in eine Zelle mit zwei weiteren weiblichen Häftlingen gesteckt, wie ihr Rechtsanwalt Michael Dohr weiß: "Sie hat dort Panikattacken gehabt, wie sie die Polizisten gesehen hat, weil sie nicht einmal gewusst hat, wo sie ist."

Zwei Wochen Gefängnis für 93-Jährige

Erst nach zwei Wochen konnte er seine betagte Mandantin rausholen. Nun ist die Demenzkranke in einem Pflegeheim untergebracht. "Im Grunde ist es völlig absurd, einen Menschen, der dement ist, der nicht orientiert ist, mit einem Setting zu konfrontieren, wo er strikte Auflagen erfüllen muss, um dann wieder rauszukommen", kritisiert auch der Erwachsenenvertreter Martin Marlovits vom Verein Vertretungsnetz die Art der Unterbringung in diesem Fall im Radiobeitrag scharf.

Tatsächlich sind Demenzkranke auch nach der Reform des Maßnahmenvollzugs immer noch nicht davon ausgenommen.

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