Oberösterreich

7,5 Jahre Haft für Bürgermeister wegen Vergewaltigung

Seit Anfang des Jahres läuft der Prozess gegen einen oö. Bürgermeister. Er ist wegen Vergewaltigung angeklagt. Montag gab es in Wels das Urteil. 

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Der ÖVP-Politiker (links) musste sich im Fortsetzungsprozess erneut den Vergewaltigungsvorwürfen stellen.
Der ÖVP-Politiker (links) musste sich im Fortsetzungsprozess erneut den Vergewaltigungsvorwürfen stellen.
Matthias Lauber/laumat.at

Bereits im Jänner dieses Jahres startete der Prozess gegen Jürgen H. (55), ÖVP-Bürgermeister von Scharten im Hausruckviertel. Wir berichteten. Erst bei den Landtags- und Gemeinderatswahlen am 26. Oktober wurde der ÖVP-Politiker übrigens trotz ausständigem Gerichtsurteil wiedergewählt. Er erreichte 55,4 Prozent, setzte sich somit im ersten Wahldurchgang durch.

Heute, Montag, wurde das Verfahren gegen den Orts-Chef fortgesetzt. Der Prozess am Landesgericht Wels war bis zum späten Nachmittag angesetzt, kurz vor 16 Uhr gab es das (nicht rechtskräftige) Urteil: siebeneinhalb Jahre unbedingte Haft und 7.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer.

ÖVP: "Wollen zuerst mit ihm reden"

Die Verurteilung (wenn sie rechtskräftig wird) hätte zur Folge, dass er sein Bürgermeister-Amt los ist. Wir haben dazu die ÖVP in OÖ gefragt. Die Reaktion der Volkspartei: "Wir wollen erst mit ihm selbst reden und uns dann dazu äußern".

Sexuelle Belästigung und Vergewaltigung einer Mitarbeiterin

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, in der Zeit von 2014 bis 2016 eine Mitarbeiterin zwei Mal sexuell belästigt und gleich drei Mal vergewaltigt zu haben. Als das mutmaßliche Opfer nach langem Schweigen schließlich via Gemeinderatssitzung den Weg in die Öffentlichkeit suchte, soll der Angeklagte die Frau zivilrechtlich geklagt und somit versucht haben, sie zum Schweigen zu bringen. Auch eine Anzeige wegen Verleumdung wurde gegen die Frau eingebracht.

Die Staatsanwaltschaft hat schließlich das Verfahren gegen die Frau eingestellt – und die Ermittlungen gegen den Politiker aufgenommen. Und es wurden immer mehr belastende Beweise gefunden. Aber: Trotz der DNA-Spuren, die vom Opfer aufbewahrt wurden, bestritt der Politiker die Vorwürfe. Die Vorfälle habe es gar nicht gegeben, auch keinen einvernehmlichen Sex zwischen den beiden. Es handle sich bei den DNA-Spuren um manipulierte Beweisstücke, so der Angeklagte damals.

Offenbar Beweismaterial vernichtet

Beim Prozess am Montag wurde ein EDV-Sachverständiger angehört, der vom Gericht beauftragt worden war. Er sollte über Handy und Computer des Angeklagten herausfinden, wo sich der Bürgermeister wann aufhielt. Doch: Die Geräte existierten nicht mehr. Und eine Untersuchung der Google-Cloud, in der diese Daten normalerweise auch gespeichert sind, ergab, dass einiges gelöscht worden sein dürfte – nämlich Material, das den Angeklagten belastet hätte.

Für das Landesgericht stand damit zweifelsfrei fest, dass sich der Bürgermeister an der Frau vergangen hatte.

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