Welt
6 Jahre für Missbrauch von Chorknaben
In Melbourne wurde das Strafmaß gegen den früheren Papst-Vertrauten George Pell verkündet.
Der ehemalige Finanzchef des Vatikans, Kardinal George Pell, ist wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Melbourne gab das Strafmaß gegen den 77-jährigen Australier am Mittwoch bekannt.
Damit blieb der Vorsitzende Richter Peter Kidd deutlich unter der möglichen Höchststrafe von 50 Jahren. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung dürfe der einstige Papst-Vertraute frühestens nach drei Jahren und acht Monaten Haft stellen. Richter Kidd sagte am Mittwoch weiter, der 77-Jährige Pell werde das Gefängnis möglicherweise nicht mehr lebend verlassen.
Pell bestreitet jedoch alle Vorwürfe. Der ehemalige Vertraute von Papst Franziskus geht gegen das Urteil in Berufung.
Strafminderung wegen Lebensleistung
Der Kurienkardinal war bereits im Dezember von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden, in den 1990er Jahren zwei damals 13 Jahre alte Chorknaben missbraucht zu haben. Zu jener Zeit war Pell Erzbischof der australischen Millionenmetropole. Seit Ende Februar sitzt er schon im Gefängnis. Der Berufungsprozess wird vermutlich im Juni beginnen. Strafmindernd wertete Richter Kidd unter anderem Pells Alter, seinen Gesundheitszustand und seine Lebensleistung.
Der Kardinal nahm das Urteil ohne besondere Regung zur Kenntnis. Insgesamt wurde er in fünf Punkten für schuldig befunden. Am schlimmsten wertete Richter Kidd, dass der Geistliche einen der beiden Jungen nach einem Sonntagsgottesdienst Ende 1996 in der Sakristei zum Oralsex gezwungen habe. Damit habe er seine Macht missbraucht und Vertrauen gebrochen. Kidd sprach von "atemberaubender Arroganz".
Hoffnung auf Freispruch
Als Finanzchef war der Australier praktisch die Nummer drei des Vatikans. Pell gehörte auch zu den engsten Beratern des Papstes. Wegen der Vorwürfe ließ er sich 2017 beurlauben. Offiziell war er als Finanzchef jedoch noch bis Februar im Amt. Die Verteidigung hofft im Berufungsprozess auf Freispruch.
Der Vatikan hatte kurz nach der Veröffentlichung des Urteils erklärt, auf sofortige Konsequenzen gegen Pell zu verzichten. Der Kirchenstaat wolle das Berufungsverfahren abwarten. Pell habe "das Recht, sich bis in die letzte Instanz zu verteidigen", erklärte ein Papstsprecher. Pell sei zudem immer noch Priester und Kardinal. Der Vatikan habe jedoch ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet.
Papst unter Druck
Der Fall werde nun von der Kongregation für die Glaubenslehre geprüft, einer Zentralbehörde der römisch-katholischen Kirche. Im Fall von Missbrauchsvorwürfen kann sie Untersuchungen einleiten, die im äußersten Fall zum Ausschluss eines Beschuldigten aus dem Priesterstand führen können. Dies ist die Höchststrafe in der katholischen Kirche.
Wegen weltweiter Missbrauchsskandale steht Papst Franziskus derzeit stark unter Druck, hart gegen Täter in den eigenen Reihen vorzugehen. Ein historisches Gipfeltreffen im Vatikan mit den Spitzen der Bischofskonferenzen der Welt ging Ende Februar allerdings ohne konkrete Maßnahmen zu Ende.
(ek)