Wirtschaft

ORF-Gebühr – so wird kassiert, so teuer ist sie wirklic

Mit Ende des Jahres wird die GIS-Gebühr durch eine ORF-Haushaltsabgabe abgelöst. Diese sechs Fakten solltest du wissen.

Am 1. Jänner 2024 weicht die GIS-Gebühr einer ORF-Haushaltsabgabe.
Am 1. Jänner 2024 weicht die GIS-Gebühr einer ORF-Haushaltsabgabe.
Daniel Scharinger / picturedesk.com

Derzeit gibt es rund 3,2 Millionen Einzahler zur GIS. Gemeinsam mit den Werbeerlösen finanzieren sie das Budget von ORF in Sachen TV, Radio und Co. Über zehn Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet der Konzern auf diese Weise. Doch damit ist ab 1. Jänner 2024 Schluss. Dann steht dem ORF einer der größten Umbrüche seiner Geschichte bevor.

Die GIS-Gebühren werden durch eine Haushaltsabgabe ersetzt. Künftig müssen alle Hauptwohnsitze zahlen – unabhängig davon ist, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Die neue Gebühr fällt günstiger aus. Das ist dadurch möglich, dass 400.000 neue Einzahler hinzukommen, zudem wird dem ORF ein strenger Sparkurs verordnet.

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So hoch ist die neue ORF-Gebühr

Die bisherige GIS für die ORF-Fernseh- und ORF-Radionutzung läuft mit Jahresende aus, ab 1. Jänner 2024 zahlst du dann eine neue ORF-Gebühr, die auch das Streaming der ORF-Inhalte umfasst (das bisher kostenlos war). Die Bundesabgabe und Umsatzsteuer fallen künftig weg, die Landesabgabe dagegen bleibt. Gezahlt wird pro Haushalt und nicht pro Kopf.

Während man in Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg nur 15 Euro zahlt, sind es im Burgenland sogar 20,40 Euro. Am zweitmeisten zahlen Haushalte in der Steiermark, hier sind es 19,99 Euro monatlich.

Knapp darauf folgt Kärnten, wo ab nächstem Jahr 19,38 Euro monatlich anfallen. In Salzburg kostet der ORF fortan 19,10 Euro. Dann kommt Wien mit 18,63 Euro. Die geringste Landesabgabe gibt es in Tirol, hier zahlt jeder Haushalt 18,46 Euro monatlich. Der Grund: Es gibt verschieden hohe Landesabgaben, nur OÖ, NÖ und Vorarlberg verzichten darauf komplett.

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So wird ORF-Haushaltsabgabe abkassiert

Wer die derzeitige GIS-Gebühr mittels Lastschrift bezahlt, dem wird künftig einfach weniger eingezogen. Wer diese per Zahlschein begleicht, wird auch künftig ganz automatisch einen Zahlschein zugestellt bekommen, aber eben auch hier mit einem niedrigeren Betrag. Eine Neuanmeldung oder Ummeldung ist nicht nötig

"Es entsteht kein bürokratischer Aufwand für die Menschen. Man wird einfach ins neue System übergeführt", stellt Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) klar. Direkt angeschrieben werden jene 400.000 Haushalte, die neu hinzukommen.

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GIS-Kontrollbesuche fallen weg

Mit einer Umstellung von gerätegebundener Gebühr hin zu geräteunabhängiger Haushaltsabgabe fallen daher künftig auch die Kontrollbesuche von GIS-Mitarbeitern der ORF-Gebührentochter weg.

"Diese GIS-Kontrollen, wo GIS-Kontrolleure an die Wohnungstüre klopfen und nachsehen, ob man ein Gerät zu Hause hat, das ist kein zeitgemäßes System mehr. Das ist kein System, das ich in Österreich haben will", so Medienministerin Raab. Wie es mit der GIS und deren Personal weitergeht, ist jedoch ungewiss.

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    Wer von ORF-Gebühr befreit ist

    Die Befreiung muss laut GIS-Website grundsätzlich beantragt und hinreichend begründet werden. Grundvoraussetzung ist "körperliche oder finanzielle Hilfsbedürftigkeit".

    ➤ Generell gilt: Wer bislang von der GIS befreit ist, ist dies auch bei der neuen ORF-Gebühr: Bezieher von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Studienbeihilfe, Pflegebeihilfe oder der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, sowie Menschen in der Grundversorgung oder Zivildiener können sich aufgrund ihres niedrigen Einkommens von der ORF-Haushaltsabgabe befreien lassen. Das trifft auch auf Pensionisten zu.

    ➤ Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen können einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh-Empfangseinrichtungen stellen, nicht jedoch für die Radio-Gebühren. Überraschend: Blinde müssen sogar voll blechen, wenn sie kein Pflegegeld bzw. eine vergleichbare Leistung erhalten.

    ➤ Von der neuen ORF-Gebühr nicht betroffen sind Nebenwohnsitze. Davon gibt es in Österreich rund 1,4 Millionen.

    ➤ Auch Erwerbstätige müssen keine GIS zahlen, wenn das Nettohaushaltseinkommen unter den vorgesehenen Grenzen liegt. Diese betragen für einen Einpersonenhaushalt 1.243,49 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt 1.962,75 Euro. Bei jeder weiteren Person erhöht sich die Grenze um 191,87 Euro.

    Um vorab zu prüfen, ob man von der GIS und der ORF-Gebühr befreit ist, gibt es auf gis.at/befreiung einen eigenen Rechner und weiterführende Infos.

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    Aus für GIS-freie Fernsehgeräte

    Für GIS-freie Fernsehgeräte ohne Antennenanschluss dürfte die Umstellung das Aus bedeutet. Wie das Unternehmen Nogis gegenüber "futurezone" bestätigt, werde die Firma demnächst in Liquidation gehen. Bis dahin werde es allerdings noch einen Abverkauf der Ware geben.

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    GIS-Volksbegehren startet

    Von 17. April bis (einschließlich) 24. April läuft das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren "GIS Gebühren NEIN". Wer dieses unterschreiben möchte, kann dies entweder durch eine Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular tun, oder auch online bis einschließlich 24. April - 20 Uhr (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

    Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 13. März 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

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