Burgenland

5-Jährige ertrinkt in Therme – Vater jetzt angeklagt

Die fünfjährige Dunija ertrank im März in der Therme Lutzmannsburg. Sie war unbeaufsichtigt, daher muss sich ihr Vater nun vor Gericht verantworten. 

Als Folge des schrecklichen Unfalls muss sich der Vater der fünfjährigen Dunija nun wegen des Vorwurfs grob fahrlässiger Tötung dem Gericht stellen.
Als Folge des schrecklichen Unfalls muss sich der Vater der fünfjährigen Dunija nun wegen des Vorwurfs grob fahrlässiger Tötung dem Gericht stellen.
Michel Heidi / VGN Medien Holding / picturedesk.com

Am 4. März kam es zu dem schrecklichen Ereignis. Das Mädchen war gemeinsam mit ihrem Vater und ihrem Bruder in der Therme Lutzmannsburg in Oberpullendorf, als sie sich in einem unbeaufsichtigten Moment in das dortige Wildbach-Becken begab. Um 12.45 Uhr wurde ein Badegast auf sie aufmerksam – zu diesem Zeitpunkt lag sie bereits regungslos im Wasser. Der Mann zog sie aus dem Becken, doch die Hilfe kam zu spät. Noch am nächsten Tag erlag sie in der Klinik Donaustadt endgültig den erlittenen Verletzungen. Wie sich herausstellen sollte, war sie ganze 20 Minuten lang unbeaufsichtigt. 

Nun wird der Mann wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Petra Bauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, teilte am Freitag auf APA-Anfrage mit, dass die Verstorbene noch nicht schwimmen konnte und zum Unfallzeitpunkt ohne jegliche Schwimmhilfe in ein tiefes Wasserbecken gegangen wäre. Währenddessen sei der Vater "längere Zeit" abwesend gewesen, begründet sie die Anklage. 

Therme schuldlos

Ihm wird vorgeworfen, als verantwortliche Aufsichtsperson die gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht gelassen zu haben, was zum Ertrinken seiner Tochter geführt habe. Sollte er tatsächlich rechtskräftig wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt werden, hätte dies eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge.  Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Unmittelbar nach der Tragödie wurde außerdem Kritik an der Thermenleitung laut. Beobachter fragten sich, wie es sein konnte, dass so lange niemand auf das Mädchen aufmerksam wurde. Doch laut der Staatsanwaltschaft gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers oder Bademeisters der Sonnentherme. Die ebenso eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden daher eingestellt. 

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