Am ersten EU-Arbeitstag
4.000 Euro Strafe, doch Schilling will nicht zahlen
Lena Schilling soll 4.000 Euro zahlen, weil sie einer Unterlassungserklärung offenbar nicht nachkam. Ihre Anwältin sieht das anders, geht dagegen vor.
Lena Schilling startete am Dienstag in ihren ersten echten Arbeitstag im EU-Parlament. Für die meisten anderen neuen Abgeordneten ein besonderer Tag, doch für Schilling wurde er von einer Strafzahlung in der Höhe von 4.000 Euro – ein halbes EU-Abgeordneten-Monatsgehalt – überschattet. Grund dafür sei das Wiederholen der Aussage gewesen, dass die Stiftung des Ehepaares Sebastian und Veronika Bohrn-Mena "wie die Mafia" arbeite – "Heute" berichtete ausführlich.
Nach erneuten Mafia-Sager – Schilling soll 4.000 Euro zahlen
Gegen Unterlassungserklärung verstoßen
Nach einem medialen Aufschrei über die Strafzahlung am Dienstagvormittag meldete sich nun Schillings Anwältin, Maria Windhager, auf X zu Wort. In einem Post hielt sie fest: "Lena Schilling hat mit niemandem über die strittigen Punkte gesprochen und sich somit an die Vorgaben des Vergleichs gehalten."
Das sah Sebastian Bohrn-Mena aber anders. "Am Tag vor der Verhandlung kam der Mafia-Vorwurf in Informationen für Medien aber erneut", erklärte er gegenüber "Heute". Damit habe Schilling klar gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Die erste Tagsatzung in der Klage des Ehepaares gegen Schilling fand dabei am 21. Juni am Bezirksgericht in Wien statt.
"Werde Sie bekämpfen"
Windhager räumte aber ein, dass es gar nicht Schilling selbst war, die erneut über den Mafia-Vorwurf schrieb. "Ich habe in meiner Rolle als ihre Anwältin einen Schriftsatz gegenüber einem Medienvertreter auf Nachfrage offengelegt, um den Prozessgegenstand und unsere Rechtsansicht zu erklären. Damit wird meines Erachtens nicht gegen die Unterlassungsverpflichtung verstoßen", betonte die Anwältin.
Für Windhager handelte es sich dabei um eine "zulässige juristische Rechtfertigung". Das sei immerhin ihr Recht und ihre Pflicht als Anwältin, fuhr sie fort. Deshalb werde "sich Lena Schilling mit legitimen Mitteln gegen das Widerrufsbegehren in einem öffentlichen Verfahren" verteidigen.
Die am Dienstag zugestellte Exekutionsbewilligung sei aus diesen Gründen – laut Windhager – nicht zulässig. "Ich werde Sie auftragsgemäß bekämpfen", betonte sie abschließend.