Wirtschaft

Kracher! "3G"-Verweigerer erhalten kein AMS-Geld

Die verschärften Corona-Regeln bringen auch neue Richtlinien für das Arbeitsmarktservice. Ohne 3G-Nachweis wird das Arbeitslosengeld gestrichen.

Heute Redaktion
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Arbeitsminister Martin Kocher hat auch für das AMS konkrete Richtlinien vorgegeben.
Arbeitsminister Martin Kocher hat auch für das AMS konkrete Richtlinien vorgegeben.
Michael Indra / SEPA.Media / picturedesk.com; Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com

Seit Anfang November gilt in Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Neben den Betrieben hat Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) auch für das AMS konkrete Richtlinien vorgegeben.

Für Zusammenkünfte, die im Auftrag des AMS als Maßnahmen der Nach- oder Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durchgeführt werden, muss ebenfalls ein 3G-Nachweis erbracht werden. Wer sich weigert, wegen 3G einen neuen Job zu suchen, hat zudem keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Auch bei Schulungen ohne Nachweis wird Geld gestrichen

"Beim AMS gelten dieselben Regelungen wie am Arbeitsplatz. Arbeitssuchende, die sich weigern einen 3G-Nachweis zu erbringen, können nicht vermittelt werden und können daher auch kein Arbeitslosengeld erhalten", erklärte Kocher in einer Aussendung vom Montagnachmittag.

Auch wer für Schulungen keinen Nachweis erbringt, verliert das Arbeitslosengeld für einen Tag. Generellen 3G-Verweigerern in Schulung kann sogar für 6 Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen werden.

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