Kryptowährung
350.000 € von Betrogenem gesichert, er bekommt es nicht
Ein Landwirt flog auf einen Kryptowährungsbetrug herein, die Polizei konnte das Vermögen sicherstellen. Doch das Geld wird ihm vorenthalten.
Betrugsopfer haben es nicht leicht: Wie "Heute" vor kurzem berichtete, kämpft ein Wiener darum, 18.800 Euro seines Vermögens wiederzuerlangen. Der Mann war einem Goldbarren-Schwindel aufgesessen, das Geld konnte aber rechtzeitig sichergestellt werden. Doch die Staatsanwaltschaft erklärte es für verfallen, es wurde dem Bundesschatz zugeführt. Der Wiener klagte und der Oberste Gerichtshof gab ihm nun recht.
Und es nicht der einzige Fall, wie die "Presse" aufzeigt. Auch ein Tiroler Landwirt ringt mit den Behörden um die Rückgabe seines Vermögens. Der Mann hatte 350.000 Euro an Bitcoin-Betrüger bezahlt. Zum Glück bemerkte er den Schwindel rechtzeitig und erstattete Anzeige.
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Bitcoins gingen an Albanerin
Dank der schnellen Ermittlungen konnte das Endziel der Bitcoin-Transaktionen innerhalb von vier Tagen aufgespürt werden: Die Kryptowährung ging an eine albanische Staatsbürgerin. Das Vermögen wurde sichergestellt und auf ein Behörden-Wallet übertragen.
Da der Tiroler schon ahnte, dass ein mögliches Strafverfahren gegen die Albanerin nicht so bald von Erfolg gekrönt sein würde, beantragte er die vorzeitige Ausfolgung der beschlagnahmten zehn Bitcoins – zu diesem Zeitpunkt waren sie bereits nur mehr 250.000 Euro wert.
Staatsanwaltschaft gibt Geld nicht frei
Doch die Strafprozessordnung sieht die vorzeitige Ausfolgung nur für körperliche Gegenstände, wie etwa ein Auto, vor, die eindeutig dem ursprünglichen Besitzer zugeordnet werden können. Die Staatsanwaltschaft lehnte jedoch eine Anwendung auf die virtuelle Währung ab.
Der Tiroler erhob Einspruch, das Straflandesgericht Innsbruck gab diesem statt. Doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde dagegen ein und das Oberlandesgericht Innsbruck gab ihr recht und untersagte die Auszahlung.
Ohne Urteil, keine Ausfolgung
Für den Wiener Rechtsanwalt Roman Taudes ist diese Situation "absurd", denn der Tiroler erhält seine Bitcoins, die derzeit rund 600.000 Euro wert sind, bis zu einem Urteil nicht wieder zurück. Und dieses ist – wie ein möglicher Strafprozess – wohl kaum zu erwarten.
"Im schlimmsten Fall erhält die Beschuldigte wieder die Verfügungsmacht über die Bitcoin des Opfers", befürchtet Taudes in der "Presse". Damit der betrogene Landwirt doch noch zu seinem Geld kommt, hat der Jurist eine Wahrungsbeschwerde der Generalprokuratur angeregt. Der Oberste Gerichtshof könnte – wie im oben beschriebenen Wiener Fall – die Ausfolgung ermöglichen.
Auf den Punkt gebracht
- Ein Landwirt wurde um 350.000 € durch einen Bitcoin-Betrug erleichtert, doch obwohl die Polizei das Geld sicherstellen konnte, wird es ihm verweigert
- Trotz seines frühzeitigen Erkennens des Betrugs und seiner Anzeige sieht er sich mit rechtlichen Hindernissen konfrontiert, die verhindern, dass er sein Vermögen zurückerhält
- Sein Anwalt hat eine Wahrungsbeschwerde angeregt, doch die Situation bleibt derzeit ungelöst