Österreich
300 Euro Strafe, wenn Ball zum Nachbarn fällt
Der erste Ball, der in den Garten fällt, macht 300 Euro aus, der zweite 600, beim dritten muss der SC Obersiebenbrunn bereits 1.200 Euro berappen.
Ein kurioser Streit mit zwei Nachbarn endete vor dem Bezirksgericht in Gänserndorf – und mit einer schweren Niederlage für den SC Obersiebenbrunn (2. Klasse Marchfeld): Die Anrainer hatten sich von Bällen belästigt gefühlt, die bei ihnen im Garten landeten, zogen vor Gericht und bekamen recht.
Und der Strafenkatalog hat es in sich: "Beim ersten Ball im Garten wären 300 Euro fällig, beim zweiten 600 und so weiter", schüttelt Obmann Ludwig Retzer im "Heute"-Gespräch den Kopf.
Dem kleinen Fußballverein in der untersten Spielklasse (derzeit Platz 6) blieb nichts anderes übrig, als die Konsequenzen zu ziehen: "Wir nutzen nur noch zwei Drittel des Trainingsplatzes und spielen auf ein Tor, ein Drittel der Fläche haben wir abgesperrt, damit nichts passieren kann. Vorbereitungsspiele sind natürlich keine mehr möglich", so Retzer.
Zaun da, aber Gefahr zu groß
Zwar gebe es einen Zaun hinter dem betroffenen Tor, aber: "Er ist 8,40 Meter hoch, passieren kann aber immer etwas."
Ludwig Retzer hofft, dass vielleicht der Gemeinde eine Lösung einfallen könnte: "Für mich ist die Entscheidung der Richterin lächerlich." Bis dahin heißt es weiter aufpassen: "Bis jetzt ist aber noch kein Ball im Garten gelandet."
Auch bei den Spielern ist der Gerichtsentscheid fragwürdig: "Wie sowas geht, weiß ich nicht", so Spielertrainer Bernd Sailer zur "NÖN".
(wes)