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2,7 Promille: Arzt rastet aus und würgt Tinder-Date

Weil sie auf einem Wanderwochenende im Oberwallis keinen Sex mit ihm haben wollte, versuchte ein Arzt eine Frau zu erwürgen.

Der deutsche Arzt lernte via Tinder eine Flugbegleiterin kennen.
Der deutsche Arzt lernte via Tinder eine Flugbegleiterin kennen.
imago images/ZUMA Wire

Es sollte eine entspanntes Wochenende unter Freunden werden. Ein deutscher Arzt lud eine Flugbegleiterin mit Wohnsitz in der Deutschschweiz zum Wandern im Oberwallis ein. Dabei kam es zu mehreren Gewalttaten seitens des Arztes gegen die Frau, was in einer versuchten Tötung gipfelte. Der 40-Jährige ist nun vom Kreisgericht Oberwallis der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen worden.

Er bezahlte die Reise und das Zimmer

Der Mann lernte die Flugbegleiterin 2017 über die Dating-App Tinder kennen. Wie der "Walliser Bote" schreibt, stellten die beiden schnell fest, dass sie als Freunde besser funktionierten denn als Liebespaar. 2018 lud der Arzt die Frau dann auf das besagte Wochenende ein und zahlte dabei die Zugreise und den Hotelaufenthalt in einem Doppelzimmer.

Nach einer Wanderung und einem anschließenden Nachtessen in einem Restaurant gingen die beiden aufs Zimmer zurück. Beim Nachtessen und danach trank der Arzt reichlich Alkohol. Im Hotelzimmer forderte der 40-Jährige seine Bekannte zu oralem Sex auf. Die Frau machte ihm darauf unmissverständlich klar, dass dies aufgrund ihrer freundschaftlichen Beziehung nicht infrage komme.

Er rastete völlig aus

In der Folge rastete der Arzt aus und forderte die Frau auf, das Hotelzimmer zu verlassen. Dies lehnte sie ab, weil sie nicht mitten in der Nacht ein anderes Zimmer beziehen könne. Daraufhin schlug der Mann der Frau ins Gesicht, sodass die Situation eskalierte. Er warf seine Bekannte aufs Bett und würgte sie minutenlang. Dabei beschimpfte er sie und sagte, dass er sie jetzt umbringe, wie die Zeitung weiter schreibt.

Schließlich gelang es der Frau, einen ihrer Finger ins Auge des Arztes zu drücken, sodass er aufhörte, sie zu würgen. Die Frau konnte ins Badezimmer flüchten, von wo aus sie den Notruf rief. Der nicht vorbestrafte Gewalttäter wurde von der Polizei verhaftet.

2,7 Promille

Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann 2,7 Promille Alkohol im Blut, wie gerichtsmedizinische Untersuchungen ergaben. Die Frau war bei dem Übergriff nüchtern. Für den Arzt ist in der Folge eine Behandlung angeordnet worden, um seine Alkoholkrankheit zu bekämpfen. Die Frau erlitt durch die Gewalttätigkeiten des Mannes bleibende gesundheitliche Schäden.

Im Prozess vor dem Kreisgericht Oberwallis stritt der Mann ab, sexuelle Handlungen von der Frau verlangt zu haben. Er sagte aus, er könne sich aufgrund von Blackouts nicht erinnern, dass er die Frau gewürgt und mit dem Tod bedroht habe. Sein Pflichtverteidiger wollte einen Freispruch erwirken, da sein Mandant zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sei.

Ein geübter Trinker

Wie der Walliser Bote schreibt, hat ein medizinisches Gutachten jedoch festgestellt, dass der Arzt ein geübter Trinker war. Die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt sei demnach am ehesten mittelgradig vermindert. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Arzt wusste, dass beidseitiges Würgen über mehrere Minuten schnell lebensbedrohlich werden kann. Der Angeschuldigte zeigte laut den Richtern wenig Reue und Einsicht.

Der 40-Jährige wurde mit vier Jahren und zwei Monaten Gefängnis, sowie einer Landesverweisung von sieben Jahren bestraft. Der Arzt muss der Frau 25.000 Franken Genugtuung zahlen und die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 44.000 Franken übernehmen.

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