Gestohlene Kennzeichen
235 km/h! Raser (21) verblüfft mit dreister Ausrede
Auf der A10 wurde ein Raser mit 235 km/h statt der erlaubten 100 und gestohlenen Kennzeichen geblitzt. Nun wurde ein 21-Jähriger ausgeforscht.
Am 15. Februar 2024 kurz vor ein Uhr zeichnete eine Radarmessung auf der Tauernautobahn im Gemeindegebiet von Anif eine Geschwindigkeitsübertretung auf.
Ein vorerst unbekannter Pkw-Lenker fuhr 235 km/h bei erlaubten 100 km/h. Bei der Auswertung wurde festgestellt, dass die Kennzeichen am 21. Oktober 2023 als gestohlen gemeldet worden waren. Die Polizei führte intensive Ermittlungen durch, um das Fahrzeug einem Lenker zuordnen zu können.
Kennzeichen in Salzach geworfen
Am 11. März konnte der Pkw in einer Tiefgarage in St. Johann festgestellt und der dazugehörige Lenker ausgeforscht werden. Der Lenker, ein 21-jähriger Pongauer, gab an, dass er für seinen Pkw keine Zulassung bekommen hatte und daher die Kennzeichen gestohlen habe.
Die Geschwindigkeitsübertretung habe er begangen, weil er dachte, eine zivile Polizeistreife sei ihm nachgefahren. Nachdem er die ausgelöste Radarmessung bemerkt hatte, habe er die gestohlenen Kennzeichen in die Salzach geworfen und anschließend den Pkw in der Tiefgarage abgestellt.
Der Pongauer wird wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Weiters ergehen Anzeigen wegen der Geschwindigkeitsübertretung und Fahren ohne Zulassung an die Bezirkshauptmannschaft.
Keine Abnahme des Fahrzeugs
Glück im Unglück für den jungen Salzburger – da er die massive Geschwindigkeitsübertretung noch im Februar begangen hatte, darf er sein Fahrzeug behalten. Seit dem 1. März sind Beschlagnahmungen von Autos bei mehr 90 km/h außerorts gesetzlich vorgesehen. In weiterer Folge kann das Auto sogar versteigert werden.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein 21-jähriger Raser wurde auf der A10 mit 235 km/h statt der erlaubten 100 km/h und gestohlenen Kennzeichen erwischt
- Nach intensiven Ermittlungen konnte der Fahrer identifiziert werden, der angab, die Kennzeichen gestohlen zu haben, da er keine Zulassung für sein Fahrzeug erhalten hatte
- Er wird wegen Urkundenunterdrückung, Geschwindigkeitsübertretung und Fahren ohne Zulassung angezeigt