Sechs Monate bedingt
18-jähriger Syrer wegen sexueller Nötigung verurteilt
Ein 18-jähriger Syrer ist heute am Landesgericht wegen geschlechtlicher Nötigung einer 14-Jährigen zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Der junge Syrer hatte sich am 2. Jänner 2024 mit der 14-Jährigen im Kurpark Oberlaa in Wien-Favoriten getroffen. Dort wollte er das Mädchen zunächst küssen. Als sie das ablehnte, bedrängte er die Schülerin. Laut Anklage versuchte der 18-Jährige ihr mehrfach die Hose auszuziehen, entblößte ihren Oberkörper und biss ihr in die Brust.
Kennengelernt hatten sich die beiden im Dezember online über Snapchat. Die Staatsanwältin legte dar, dass sich das Mädchen nur zum Spazieren und Reden mit dem Jungen treffen wollte. Der 18-Jährige dürfte von Anfang an andere Intentionen gehabt haben, meinte die Verteidigerin. Ihr Mandant habe die Situation falsch eingeschätzt. Er habe den Vorfall spielerischer wahrgenommen, als er war.
Angeklagter bestreitet böse Absichten
Der Syrer gab grundsätzlich zu, zudringlich geworden zu sein. Laut ihm habe er aber keine bösen Absichten verfolgt. "Ich dachte, sie will das auch. Ich habe die Sache verwechselt. Wahrscheinlich haben wir uns einfach missverstanden", meinte der Angeklagte. Auf Vorhalt der Staatsanwältin, das Mädchen hätte "Pause!" und wiederholt "Hör auf!" gesagt, erwiderte der 18-Jährige: "Ich habe sie ja nicht gefickt." Außerdem hätte sie ihm erklärt, 16 zu sein. Hätte er ihr richtiges Alter gewusst, wäre es zu dem Treffen nicht gekommen.
Mädchen konnte flüchten
Weil sich die 14-Jährige anhaltend gewehrt hat, habe der Angeklagte schließlich von ihr abgelassen, erklärte die Staatsanwältin. Daraufhin gelang der Schülerin die Flucht. Sie blockierte den Burschen auf Snapchat und erstattete Anzeige. Vor ihrer Zeugeneinvernahme wurde aus Opferschutzgründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Richter hielt im Anschluss fest, dass die Betroffene nachvollziehbar und schlüssig dargelegt habe, was passiert ist. Es gebe daher keinen Grund, an ihren Angaben zu zweifeln.
Bedingte Haftstrafe
Der 18-Jährige wurde in Folge anklagekonform verurteilt, kam aber bei einer Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren mit der Mindeststrafe davon. Diese wurde ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Angeklagte bisher unbescholten war, sowie der Umstand, dass er das Delikt einen Tag nach seinem 18. Geburtstag begangen hatte, wo noch der weit gelindere Strafrahmen für Jugendliche zu tragen gekommen wäre. Zusätzlich muss der 18-Jährige ein Anti-Gewalt-Programm absolvieren. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auf den Punkt gebracht
- Ein 18-jähriger Syrer wurde am Landesgericht wegen sexueller Nötigung einer 14-Jährigen zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt
- Der Vorfall ereignete sich im Kurpark Oberlaa in Wien, wo der Angeklagte das Mädchen bedrängte und versuchte, sie zu entkleiden; das Urteil umfasst zudem eine dreijährige Probezeit, ein Anti-Gewalt-Programm und Bewährungshilfe