Wien

167 km/h in 70-Zone – wie ein Raser sein Auto verliert

Am Wochenende führte die Wiener Polizei wieder Raser-Kontrollen durch. Mehrere Raser könnten nun Fahrzeuge und Führerschein verlieren.

Newsdesk Heute
167 km/h in 70-Zone – wie ein Raser sein Auto verliert
Bei der Schwerpunktkontrolle am Wochenende gingen der Polizei zahlreiche Raser ins Netz. (Symbolfoto)
EVA MANHART / APA / picturedesk.com

Am Wochenende führte die Wiener Polizei wieder verstärkt Raser-Kontrollen durch. Bei der Schwerpunktaktion wurden zahlreiche Fahrzeuge "mit erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen" gemessen, wie die LPD Wien nun bekannt gab.

167 Km/h in der 70-Zone in Penzing

"Spitzenreiter" war ein Raser in Penzing. Auf der A1 wurden am Samstag 167 Km/h gemessen, obwohl eigentlich nur 70 Km/h erlaubt waren. Wenig später wurde am gleichen Standort ein anderer Fahrer mit 147 Km/h geblitzt. In der 50-Zone waren zwei Fahrer auf der Laaer-Berg-Straße in Favoriten mit 120 beziehungsweise 113 Km/h unterwegs.

Den Lenkern drohen ein Verlust des Führerscheins und die Beschlagnahme der Fahrzeuge. Denn seitdem vor wenigen Monaten gilt in Österreich das "Raser-Gesetz". Dieses erlaubt Straßenaufsichtsorganen ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb,  Raser-Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen.

Allerdings sind Leasing-Wagen ausgenommen. 54 Prozent der PKWs sind in Österreich geleast, also mehr als die Hälfte kann gar nicht versteigert werden. Rechnet man noch die unzähligen Firmenfahrzeuge dazu, dürfte es demnach gerade mal ein Viertel der Fahrzeuge betreffen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Die Wiener Polizei führte verstärkte Raser-Kontrollen durch und maß bei einer Schwerpunktaktion Geschwindigkeitsübertretungen, darunter ein Fahrer in Penzing, der mit 167 km/h in einer 70-Zone erwischt wurde
    • Weitere Verstöße wurden auf der A1 und der Laaer-Berg-Straße in Favoriten festgestellt, wodurch den Fahrern der Verlust des Führerscheins und die Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge droht
    • Das neue "Raser-Gesetz" in Österreich erlaubt es Straßenaufsichtsorganen, Raser-Fahrzeuge vorläufig zu beschlagnahmen
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