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1,6 Millionen Facebook-Nutzer kriegen je fast 400 Euro
1,6 Millionen Nutzer des Social-Media-Diensts Facebook freuen sich über einen Geldregen als Entschädigung für eine Privatsphärenverletzung.
Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer posten Fotos von Checks über 397 Dollar: So viel Geld bekamen 1,6 Millionen Personen im US-Bundesstaat Illinois vom Facebook-Konzern Meta. Der Grund: Die Firma hatte vor zehn Jahren unerlaubt Gesichter auf Fotos gescannt und wurde deswegen verklagt.
Der Konzern einigte sich auf einen Vergleich und zahlt 650 Millionen Dollar an die Klägerinnen und Kläger in Illinois. Ein Gesetz im Bundesstaat ermöglicht – anders als in anderen Staaten – Privatpersonen Klagen gegen Firmen, falls Fingerabdrücke, Irisbilder oder Gesichts-Scans ohne explizite Zustimmung verwendet werden.
Facebook sagt, man habe den Nutzerinnen und Nutzern immer mitgeteilt, wofür das Unternehmen welche Daten verwende. Das Programm zur Gesichtserkennung setzte die Firma aus und löschte eine Datenbank mit Milliarden Bildern.
"Facebook kann Daten jederzeit wieder verwenden"
Allerdings sei unklar, ob das die einzige entscheidende Datenbank ist, sagt Angela Müller, Leiterin des Policy-Bereichs bei der NGO Algorithmwatch Schweiz, zu "20 Minuten". So sei etwa nur Facebook von der Maßnahme betroffen, Instagram aber nicht.
Zudem habe Facebook weiterhin Zugriff auf den Algorithmus, der zur Gesichtserkennung eingesetzt wird. "Somit kann sich Facebook auch jederzeit dazu entscheiden, diesen wieder zu verwenden", so Müller und fügt an: "Auf freiwillige Maßnahmen des Unternehmens können wir uns nicht vollständig verlassen."
Ausdrückliche Einwilligung nötig
Einige der betroffenen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer würden dem Handel mit ihren Daten zustimmen, wenn der Preis dafür stimmt, wie die NZZ schreibt. Laut Müller ist es damit aber nicht einfach getan – auf seine Grundrechte könne man nicht einfach verzichten.
Das neue schweizerische Datenschutzgesetz erlaubt aber etwa die Bearbeitung biometrischer Daten durch Private, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt und andere Anforderungen eingehalten werden. Müller sieht das kritisch.
"Mickrige 400 Dollar"
Zudem sei der Betrag von 400 Dollar mickrig im Vergleich zu dem, was Facebook mit der Gesichtserkennung für Möglichkeiten habe. Facebook verfüge über riesige Datenbanken von digital gespeicherten Fotos. "Damit haben sie nicht nur Zugriff auf persönliche Daten von Millionen von Menschen. Diese Fotos können etwa auch von anderen Unternehmen abgeschöpft werden, um ihre Algorithmen zu trainieren", so Müller.
"Damit werden Möglichkeiten geschaffen, dass wir aufgrund eines vor Jahren auf Facebook hochgeladenen Bildes identifiziert werden – von wem und zu welchem Zweck auch immer", so Müller.
Petition eingereicht
Müllers Organisation reichte eine Petition ein, die sich für ein Verbot von biometrischen Erkennungssystemen im öffentlich zugänglichen Raum in der Schweiz einsetzt – denn nicht nur im virtuellen, sondern auch im physischen Raum kämen solche Systeme zunehmend zum Einsatz.
Nicht nur Unternehmen nutzten diese Technologien, sondern auch Behörden. Zwar bräuchte es eine gesetzliche Grundlage, um sie in der Schweiz überhaupt einsetzen zu können, bei Kantonspolizeien sei das aber auch ohne entsprechende Grundlage schon der Fall.