Wirtschaft

150-€-Heiz-Gutschein – wer ihn fix bekommt und wer nich

Jeder Haushalt bekommt in den nächsten Tagen einen 150-Euro-Energiegutschein zugeschickt. Doch nicht alle Personen dürfen diesen einlösen.

André Wilding
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Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres mehrere Maßnahmen gegen die Teuerungen angekündigt. So ist etwa der Preis für Strom, Gas und Co. in den letzten Monaten deutlich gestiegen – und damit auch die Inflation. Insgesamt schlagen die Hilfen der Regierung mit vier Milliarden zu Buche.

Geld nicht am Konto

So gibt es für die österreichischen Haushalte unter anderem einen Energiekostenausgleich, die Gutscheine dafür werden in den kommenden Tagen versenden. Jeder Haushalt soll 150 Euro als Unterstützung bekommen, spürbar wird die Hilfe dann bei der nächsten Jahresabrechnung.

Die Gutscheine werden aber bereits in den nächsten Tagen ins Haus flattern, diese müssen dann Verbraucher ganz einfach ausfüllen und einreichen. Laut Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) ist das digital oder per Post möglich. Die 150 Euro landen dann aber nicht auf dem Konto, sondern werden von der Jahresrechnung abgezogen.

Minister warnt vor Fördermissbrauch

"Wenn ich meine Jahresrechnung im November bekomme, wann kriege ich dann 150 Euro?", lautete am Freitag eine Frage im Ö1-Morgenjournal an Brunner. Dazu der Finanzminister: "Die werden dann in der Jahresrechnung im November entsprechend abgezogen." Jede Woche werden nun eine Million Gutscheine verschickt, bis Ende Mai sollten alle versendet sein.

Pro Haushalt darf allerdings nur ein Gutschein in Anspruch genommen werden und zwar nur für den Hauptwohnsitz. Personen, die aber mehr als die Höchst-Bemessungsgrundlage verdienen, haben keinen Anspruch auf die Hilfe. Gibt es zwei Einkommen im Haushalt, wird die doppelte Bemessungsgrundlage herangezogen.

Einkunftsgrenze für Haushalte

"Einpersonenhaushalt"

➤ Sie leben am Hauptwohnsitz alleine oder mit einer/mehreren Personen, die an der Adresse keinen Hauptwohnsitz hat/haben

➤ Die Grenze beträgt 55.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiter, Angestellte) einem Monatsbruttobezug von circa 5.670 Euro brutto. Die Grenze bezieht sich nur auf die Einkünfte der Person mit Hauptwohnsitz.

"Mehrpersonenhaushalt"

➤ Sie leben am Hauptwohnsitz mit einer/mehreren Personen, die dort ebenfalls ihren Hauptwohnsitz haben, in einem Haushalt zusammen.

➤ Die Grenze beträgt 110.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem gemeinsamen Monatsbruttobezug von ca. 11.340 Euro brutto.

➤ Die Grenze bezieht sich auf alle Einkünfte der über 18-jährigen Person mit Hauptwohnsitz

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    Energiekostenausgleich: So sieht ein Muster-Formular für den 150-Euro-Gutschein aus.
    Energiekostenausgleich: So sieht ein Muster-Formular für den 150-Euro-Gutschein aus.
    Linz AG

    Der 150-Euro-Gutschein wird aber an alle Haushalte verschickt – auch Spitzenverdiener könnten die Energiehilfe also theoretisch beantragen. Doch um einen Fördermissbrauch verhindern zu können, werden die eingereichten Gutscheine einer genauen Überprüfungen unterzogen.

    "Wir werden jeden Fall überprüfen"

    "Wir werden das selbstverständlich überprüfen und zwar jeden Fall! Mein Appell gilt eben, damit es so einfach und unkompliziert wie möglich ablaufen kann, dass jeder, der nicht anspruchsberechtigt ist von diesem Gutschein keinen gebrauch macht", so Brunner im Ö1-Morgenjournal.

    Und weiter: "Ansonsten werden wir draufkommen und werden das Geld dann selbstverständlich zurückfordern." Je nachdem, wann die Kunden ihre Jahresabrechnung erhalten, werden die 150 Euro dann wirksam. Manche Personen werden die Hilfe dann also erst im nächsten Jahr – 2023 – auf der Rechnung finden.

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