Wirtschaft

150-Euro-Gutschein – wofür der Bonus wirklich gilt

Vier Millionen Haushalte bekommen in den nächsten Tagen einen 150-€-Gutschein. Doch noch immer sind viele Fragen offen – "Heute"  hat die Antworten.

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Die 150-Euro-Gutscheine für den Energiebonus werden in den kommenden Tagen verschickt. Insgesamt sollen vier Millionen Haushalte profitieren – bis sie Geld sehen, kann es aber dauern. Den Bonus bekommen zwar alle zugeschickt, doch nicht jeder darf diesen auch einlösen.

Und auch wenn die meisten Fragen rund um den 150-Euro-Bonus von Seiten von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) in der Vergangenheit des Öfteren beantwortet wurden, sind noch immer einige Details nicht ganz klar. "Heute" beantwortet nun die letzten offenen Punkten – 10 Fragen und 10 Antworten.

1
Wie erhalte ich Gutschein?

Der Energiekostenausgleich wird über einen Gutschein abgewickelt. Dieser wird an jede österreichische Adresse zugesendet, an der eine oder mehrere Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Für jeden Haushalt mit einem aufrechten Stromlieferungsvertrag kann ein Gutschein eingelöst werden, sofern die Einkunfts-Höchstgrenze nicht überschritten wird. Für die Einlösung ist der Gutschein auszufüllen. Der Stromlieferant berücksichtigt den Gutschein ab Juni 2022 bei Ihrer Jahres- oder Schlussabrechnung .

2
Ausgefüllt! Und jetzt?

Wenn Sie geprüft haben, dass Sie begünstigt sind, senden Sie den Gutschein elektronisch mittels QR-Code (rechts oben auf Ihrem Gutscheinschreiben) oder postalisch mittels dem beiliegenden Rücksendekuvert an uns zurück. Rücksendungen nach dem 31. Oktober 2022 werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt. Der Gutschein wird nach erfolgter Überprüfung durch uns automatisch an den Stromlieferanten übermittelt. Die 150 Euro werden Ihnen ab Juni 2022 bei Ihrer Jahres- oder Schlussabrechnung gutgeschrieben. Die direkte Abgabe des Gutscheins bei Ihrem Stromlieferanten ist nicht möglich. Elektronisch und rasch können Sie die Rücksendung Ihres Gutscheins abwickeln unter: www.energiekostenausgleich.gv.at.

3
Gutschein übertragen?

Jede Person, die an der gleichen Adresse den Hauptwohnsitz hat und Vertragspartner mit dem Stromlieferanten ist, kann den Gutschein einlösen. Beachten Sie aber die dafür notwendigen Voraussetzungen. Eine Übertragung an eine andere Adresse ist nicht möglich, da der Gutschein an die Adresse gebunden ist.

4
Keinen Gutschein erhalten?

Die Gutscheine werden bis Juni verschickt. Sollten Sie bis dahin keinen Gutschein erhalten haben, können Sie unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich mit Hilfe Ihrer Postleitzahl überprüfen, ob die Gutscheine für dieses Gebiet schon verschickt wurden. Sollte dies der Fall sein, können Sie einen neuen Gutschein gleich auf der Webseite anfordern oder sich telefonisch unter 050 233 798 bei der Energiekostenausgleich-Hotline melden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Wartezeiten tageszeitbedingt etwas länger sind. Darüber hinaus kann viele Fragen unser Chatbot Mona für Sie beantworten. Sie finden Mona beispielsweise unter https://chat.oesterreich.gv.at/

5
Gutschein verloren?

Sie können bis 31. August 2022 unter www.oesterreich.gv.at/energiekosteausgleich oder telefonisch unter 050 233 798 einen neuen Gutschein anfordern. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Wartezeiten bei der Hotline tageszeitbedingt etwas länger sind. Wenn Sie lediglich Ihr Antwortkuvert nicht mehr haben, senden Sie bitte den Gutschein an folgende Adresse zurück: Energiekostenausgleich, Postfach 735, 1000 Wien

6
Für was gilt der Gutschein?

Der Gutschein gilt nur für Stromverträge – also nicht für Gas!

7
Gutschein angenommen?

Sie können einen Gutschein nur dann einlösen, wenn Sie an der jeweiligen Adresse Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie einen Hauptwohnsitz an dieser Adresse haben und dennoch Ihr Gutschein nicht eingelöst werden konnte, wenden Sie sich bitte an unsere Energiekostenausgleich-Hotline unter 050 233 798. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Wartezeiten bei der Hotline tageszeitbedingt etwas länger sind. Sie können unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich mithilfe Ihrer Gutscheinnummer und Prüfnummer den Verarbeitungsstatus Ihres Gutschein online abfragen. Falls der Gutschein nicht eingelöst werden konnte, dann erhalten Sie weitere Anweisungen.

8
Gibt es eine zeitliche Frist?

Der Gutschein kann bis spätestens 31. Oktober 2022 eingelöst werden. Nach diesem Datum können keine Gutscheine mehr entgegengenommen werden.

Ein neuer Gutschein kann bis spätestens 31. August 2022 angefordert werden. Ein Gutschein kann bis spätestens 31. Oktober 2022 eingelöst werden.

9
"Mehrpersonenhaushalt"?

Sie leben am Hauptwohnsitz mit einer Person/mehreren Personen, die dort ebenfalls ihren Hauptwohnsitz hat/haben, in einem Haushalt zusammen. Die Grenze beträgt 110.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem gemeinsamen Monatsbruttobezug von ca. 11.340 Euro brutto. Die Grenze bezieht sich auf alle Einkünfte der über 18-jährigen Personen mit Hauptwohnsitz.

Einpersonenhaushalt

Sie leben am Hauptwohnsitz alleine oder mit einer/mehreren Personen, die an der Adresse keinen Hauptwohnsitz hat/haben.

Die Grenze beträgt 55.000 Euro im Jahr. Das entspricht bei Nichtselbstständigen (z.B. Arbeiterin/Arbeiter, Angestellte/Angestellter) einem Monatsbruttobezug von ca. 5.670 Euro brutto. Die Grenze bezieht sich nur auf die Einkünfte der Person mit Hauptwohnsitz.

10
Noch Fragen?

Viele Fragen kann der "Chatbot Mona" beantworten. Sie finden Mona beispielsweise unter https://chat.oesterreich.gv.at/. Unter der Telefonnummer 050 233 798 stehen Ihnen außerdem unsere Energiekostenausgleich-Hotline für Ihre Fragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Wartezeiten bei der Hotline tageszeitbedingt etwas länger sind.

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    Energiekostenausgleich: So sieht ein Muster-Formular für den 150-Euro-Gutschein aus.
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