Wirtschaft

150-Euro-Gutschein kommt – aber großer Haken für Kunden

Der Energiekostenzuschuss bringt einige administrativen Herausforderungen mit sich. Auch für Kunden gilt es einige wichtige Dinge zu bedenken. 

Michael Rauhofer-Redl
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Nicht jeder hat Anspruch auf den Energiekostenzuschuss. 
Nicht jeder hat Anspruch auf den Energiekostenzuschuss. 
Getty Images/iStockphoto

Der Energiekostenausgleich soll der heimischen Bevölkerung über das schlimmste hinweghelfen. Angesichts der jüngsten Teuerungswelle sind wohl tatsächlich viele Haushalte auf diese Finanzspritze angewiesen. Seit wenigen Tagen werden die 150-Euro-Gutscheine an die heimischen Haushalte abgeschickt. Doch das Projekt weist auch einige Komplikationen auf. Denn wie berichtet, bekommt zwar jeder Haushalt einen solchen Gutschein. Einlösen dürfen ihn aber nicht alle Menschen in Österreich.

Barablösen sind nicht möglich, die Energieanbieter ziehen den Gutschein mit der Jahresabrechnung ab. Satte 630 Millionen Euro hat die Bundesregierung für das Projekt veranschlagt. Doch davon geht nur ein bestimmter Teil an die Bevölkerung. Auch der administrative Aufwand für die Abwicklung ist enorm. Das Ö1-Morgenjournal berichtete über die zu erwartenden Problematiken am Beispiel des Kärntner Energielieferanten Kelag. 

Kosten auch für Stromanbieter enorm 

Das Energiekostenausgleichsgesetz regelt, welche Kosten den Stromlieferanten ersetzt werden. Jeder Lieferant erhält eine Pauschale, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Gutscheine verrechnet werden können. Laut Gesetz sind dafür 10.000 Euro vorgesehen. Im Falle der Kelag entspricht das aber nur einem Teil der zu erwartenden Kosten. In Kärnten beziffert man die Kosten für die Implementierung mit rund dem Doppelten, also 20.000 Euro. 

Laut der E-Control nehmen 150 Anbieter an der Abwicklung teil. Alleine für die Schaffung der technischen Voraussetzungen veranschlagt der Bund als 1,5 Millionen Euro. Josef Stocker, Sprecher der Kelag, erklärt im ORF-Interview, dass das Unternehmen für 300.000 Kunden den Gutschein abwickeln müsse. "Da geht es [insgesamt, Anm.] etwa um 40 Millionen Euro, die punktgenau bei jedem Kunden, der anspruchsberechtigt ist, ankommen müssen". Die Kelag hat auch ein externes Callcenter engagiert, falls die Kundenanfragen enorm ansteigen. Die Kosten dafür werden nicht ersetzt. 

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    Energiekostenausgleich: So sieht ein Muster-Formular für den 150-Euro-Gutschein aus.
    Energiekostenausgleich: So sieht ein Muster-Formular für den 150-Euro-Gutschein aus.
    Linz AG

    Nicht alle haben Anspruch

    Wer ein Einkommen über der Höchstbemessungsgrundlage von rund 5.700 Euro brutto oder rund 11.000 Euro brutto bei Mehrpersonenhaushalten hat, ist nicht anspruchsberechtigt, bekommt den Gutschein aber dennoch zugeschickt. Die Überprüfung, ob jemand anspruchsberechtigt ist, erfolgt erst nach Einlösung des Gutscheins. Finanzminister Magnus Brunner erklärt, dass zu unrechtmäßig erhaltende 150 Euro wieder zurückgefordert werden. 

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      privat, iStock