Wien

12.600 € – Wienerin wartet 8 Jahre auf Betreuungsgeld

Seit inzwischen acht Jahren wartet Frau G. auf das Kinderbetreuungsgeld für ihre Tochter. Die Volksanwaltschaft ortet ein "Foul gegen das EU-Recht".

Nicole Oirer
Auch nach acht Jahren muss eine Mutter immer noch auf ihr Kinderbetreuungsgeld warten
Auch nach acht Jahren muss eine Mutter immer noch auf ihr Kinderbetreuungsgeld warten
Bild: iStock/Symbolbild

Herr und Frau G. leben gemeinsam mit ihren drei Kindern in Wien. Herr G. arbeitete in den Niederlanden. Die Familie bekam dadurch Probleme mit grenzüberschreitender Bürokratie.

Seit acht Jahren kein Kinderbetreuungsgeld

Frau G. wollte für ihre Tochter, welche 2015 in Wien geboren wurde, damals Kinderbetreuungsgeld beantragen. Ihr Mann ist in den Niederlanden erwerbstätig, das Land wäre ursprünglich auch für Familienleistungen zuständig gewesen. Diese Zuständigkeit hat sich aber dann nach Österreich verlagert, wie laut AK-Rechtsexpertin Krisztina Juhasz auch die Instanzen bereits feststellten. Also beantragte Frau G. das österreichische Kindergeld, so wie es ihr zustehen würde. 

Doch die Österreichische Krankenkasse (ÖGK) lehnte die Zuständigkeit ab und zahlte nicht. Frau G. verlor so den Anspruch auf insgesamt etwa 12.600 Euro. Zusätzlich hätte sie durch das grenzüberschreitende Verfahren einen Anspruch auf vorläufige Leistungen. Diese bekam sie aber auch nie. Doch das ist nicht das einzige. "Auch die Krankenversicherung von Frau G. und ihrer Tochter hängt vom Kinderbetreuungsgeld ab", erklärt Expertin Juhasz. Erst nach sechs Jahren erhielt Frau G. einen offiziellen Bescheid mit einer Absage von der ÖGK. 

Mittlerweile ist ihre Tochter acht Jahre alt, Kinderbetreuungsgeld hat ihre Mutter immer noch keines bekommen. Mit Hilfe der AK zog Frau G. in zwei Instanzen vor Gericht. Sowohl das Arbeits- und Sozialgericht Wien als auch das Oberlandesgericht in Wien gaben ihr Recht. Die Behörden erhoben aber beide Male Einspruch, der Fall liegt nun beim Obersten Gerichtshof, ein Urteil soll in ein paar Monaten gefällt werden.

Familienministerien Raab sei gefordert

Wie Frau G. geht es vielen. Laut einer Befragung der AK sind 60 Prozent der Befragten gar nicht oder eher nicht zufrieden mit dem Kinderbetreuungsgeld. Größter Kritikpunkt sind die komplizierten Regelungen und die Zuverdienstregelungen. Bei immerhin neun Prozent der Befragten wurde das Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert.

Volksanwaltschaft und Arbeiterkammer fordern nun gemeinsam eine Überarbeitung des Kinderbetreuungsgeldes. Es brauche eine Entbürokratisierung, gesetzliche Fallstricke und Hürden müssten beseitigt werden, der Antrag sollte vereinfacht und verbessert werden. Volksanwalt Bernhard Achitz und AK-Präsidentin Renate Anderl sehen nun vor allem die zuständige Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) gefordert. "Wir weisen immer wieder auf Probleme hin", so Anderl. "Es ist unverständlich, dass immer noch keine Gespräche oder Änderungen angeboten wurden", ergänzt Achitz. 

Volksanwalt Bernhard Achitz und AK-Präsidentin Renate Anderl fordern Überarbeitungen beim Kinderbetreuungsgeld.
Volksanwalt Bernhard Achitz und AK-Präsidentin Renate Anderl fordern Überarbeitungen beim Kinderbetreuungsgeld.
Sabine Hertel
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