Wien
1.200 Euro fehlten: Süßer Shop gab Mitarbeiterin Saures
Frau A. war in einem Süßwarengeschäft in Wien angestellt. Als sie ihren Lohnzettel sah, gab es eine saure Überraschung – sie verdiente viel zu wenig.
Obwohl sie als Verkäuferin in einem Süßwarengeschäft arbeitete, bekam Shirin A. (Name geändert) eine Anstellung, falsch eingestuft im Kollektivvertrag für Gastgewerbe. Der Wienerin fiel der Fehler auf, sie ging zu den Profis der Arbeiterkammer.
1.200 Euro vom Arbeitgeber nachbezahlt
Denn auch die Kaffeemaschine und der kleine Tisch im Süßwarenladen konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frau A. nach dem falschen Kollektivvertrag bezahlt wurde. Die Arbeiterkammer intervenierte für Shirin A. So wurde sie nicht nur im richtigen Kollektivvertrag eingestuft, sondern der Arbeitgeber musste auch den fehlenden Betrag nachzahlen. Die Mitarbeiterin bekam rückwirkend 1.200 Euro ausbezahlt, erklärt Arbeitsrechts-Experte Amir Cordic.
Kollektivvertrag überprüfen
"Überprüfen Sie, ob der richtige Kollektivvertrag zur Anwendung kommt und Sie korrekt bezahlt werden – die Arbeiterkammer oder Ihre Gewerkschaft hilft Ihnen dabei. Vordienstzeiten können mitunter berücksichtigt werden und zu höheren Gehältern und Löhnen führen!", so der Rat des Experten.