Von Bundesgericht

Drängelte auf A1 – Millionär zu Mega-Strafe verurteilt

Ein 58-jähriger Schweizer fuhr einem anderen Fahrzeug auf der Autobahn zu dicht auf. Nun wurde er zu einer riesigen Geldstrafe verurteilt.
Newsdesk Heute
13.02.2025, 18:18

Ein 58-jähriger Autolenker in der Schweiz hatte gegen ein Obergerichtsurteil vom vergangenen August Beschwerde eingelegt. Gemäß diesem Urteil muss er eine Strafe von über 100.000 Franken – umgerechnet 106.000 Euro – bezahlen. Das Bundesgericht lehnte seine Beschwerde ab.

Der Aargauer wird zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 1.970 Franken verurteilt. Dies bedeutet, dass er den Betrag von über 100.000 Franken nur bezahlen muss, wenn er während der nächsten zwei Jahre wieder straffällig wird. Die Gerichtskosten in der Höhe von 13.000 Franken muss der Lenker auf jeden Fall bezahlen.

Beschwerde erfolglos

Am 23. März fuhr der 58-Jährige mit seinem Auto auf der Autobahn A1 in Richtung Zürich. "Auf dem Beweisvideo der Polizei ist zu sehen, wie der Lenker während 2.400 Meter einem vorausfahrenden Fahrzeug mit einem ungenügenden Abstand folgte", heißt es im Urteil vom Bundesgericht.

Wie aus dem Entscheid des Obergerichts zu entnehmen ist, muss der Abstand zum vorderen Auto ein Sechstel vom Tacho betragen. "Dies ist nicht willkürlich festgelegt", entscheidet das Bundesgericht. Zusätzlich stützt es den Entscheid des Obergerichts, das den Abstand durch die Leitlinien gemessen hat. Somit hält das Bundesgericht an der Strafe fest. Der Millionär hoffte, mit seiner Beschwerde einen Freispruch zu erreichen.

Die Geldstrafe fällt so hoch aus, weil der Schweizer über ein steuerbares Einkommen von über 1,6 Millionen Franken verfügt.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 13.02.2025, 19:20, 13.02.2025, 18:18
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