"Kein Einzelfall"

Schwerarbeiter kriegt nach 45 Jahren keine Pension

Obwohl er alle Bedingungen erfüllte, durfte ein Lkw-Fahrer nicht in Pension. Die Arbeiterkammer konnte ihm helfen, doch es ist "kein Einzelfall".

Newsdesk Heute
0 Pension nach 45 Jahren Schwerarbeit "kein Einzelfall"
Der Lkw-Fahrer beantragte Schwerarbeitspension, wurde anfänglich abgewiesen. (Symbolbild)
Getty Images

Der wohlverdiente Ruhestand wurde einem 60-jährigen Lkw-Fahrer aus dem oberösterreichischen Bezirk Schärding beinahe verweigert. Trotz 45 Berufsjahren lehnte die Versicherungsanstalt seinen Antrag auf Schwerarbeitspension ab.

Für einen Anspruch auf die Schwerarbeitspension müssen Tätigkeiten verrichtet werden, die laut Verordnung als "besonders belastend" gelten. Darunter fällt zum Beispiel unregelmäßige Nachtarbeit oder regelmäßige Arbeit unter Hitze oder Kälte. Aber auch wenn in acht Stunden Arbeitszeit mindestens 2.000 Kalorien verbraucht werden. Das galt bei dem Trucker, der nebenbei auch oft schwere Lasten tragen musste.

Die AK Schärding klagte erfolgreich gegen den Bescheid. Das Gericht kam nach der Schilderung des Mannes und eines Gutachtens zu dem Schluss, dass der 60-Jährige alle nötigen Bedingungen erfüllte – "Heute" berichtete.

Schwerarbeiterregelung gehört repariert

Für die AK ist es maximal ein Etappensieg: "So erfreulich die gewonnene Klage für unser Mitglied ist, müssen wir aber oftmals feststellen, dass dies leider kein Einzelfall ist", sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die Causa zeige auf, "dass die Schwerarbeiterregelung dringend im Sinne der Versicherten zu reparieren ist."

Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Personalmangel oder Schichtdienste würden immer mehr Menschen so stark belasten, dass sie nicht bis zum Regelpensionsalter durchhalten. Stangl abschließend: "Ihnen muss es leichter gemacht werden, in Schwerarbeitspension gehen zu können".

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 60-jähriger Lkw-Fahrer aus Oberösterreich wurde trotz 45 Jahren harter Arbeit zunächst die Schwerarbeitspension verweigert, obwohl er alle Bedingungen erfüllte
    • Die Arbeiterkammer konnte erfolgreich klagen, doch der Fall zeigt, dass die Schwerarbeiterregelung dringend reformiert werden muss, da solche Fälle keine Einzelfälle sind
    red
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