Österreich

„Gesetzgeber lässt uns Frühchen-Eltern im Stich"

Heute Redaktion
Teilen
Frühchen-Papa Andreas M. (34) fordert in der Gesetzgebung zum Papamonat Ausnahmen für medizinische Sonderfälle.
Frühchen-Papa Andreas M. (34) fordert in der Gesetzgebung zum Papamonat Ausnahmen für medizinische Sonderfälle.
Bild: Helmut Graf

Die Regelung zum Papamonat kennt keine Ausnahmen für medizinische Sonderfälle, kritisiert Andreas M. Nun fordert der Neo-Papa eine Gesetzesänderung.

Die derzeitig gültige Rechtslage sieht vor, dass der Bezug des sogenannten "Papamonat" im Ausmaß von 28 bis 31 Tagen vollständig innerhalb der 91 Tage ab Geburt liegen muss.

Der Anspruch besteht allerdings erst, sobald das Kind aus der Obhut eines Spitals entlassen wird. "Leider wird dabei auf medizinische Sonderfälle, die einen längeren Krankenhausaufenthalt notwendig machen, völlig vergessen", ist Neu-Papa Andreas M. (34) verärgert. Gegenüber "Heute" fordert er nun in Ausnahmefällen entweder eine Anpassung der bestehenden Fristenregelung oder einen Rechtsanspruch auf den Papamonat, vor allem dann, wenn das Kind noch nicht aus dem Krankenhaus entlassen wurde.

Sonderfall Früh-Geborene

Andreas und seine Frau wurden am 14. Oktober Eltern eines Sohnes. Aufgrund von Komplikationen bei der Schwangerschaft musste der kleine Simon schon in der 29. Schwangerschaftswoche (also rund elf Wochen zu früh) per Kaiserschnitt geholt werden. "Seit der Geburt befindet sich unser Sohn in der ausgezeichneten Betreuung der neonatologischen Abteilung des Wiener AKHs. Normalerweise müssen Frühgeborene bis zum errechneten Geburtstermin in stationärer Betreuung bleiben, in unserem Fall wäre das der 4. Jänner 2019", erklärt Andreas M. gegenüber "Heute".

Stichtag für Papamonat vor Entlassung des Sohnes

Das Problem dabei: Laut dem Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG) müsste Andreas M. seinen Papamonat bis spätestens 16. Dezember antreten, also rund drei Wochen bevor sein Sohn nach Hause darf. "Wenn mein Sohn nicht bis zu diesem Stichtag entlassen wird, kann ich den Papamonat nicht in Anspruch nehmen, müsste alles neu mit dem Arbeitgeber verhandeln". Zu der ohnehin schon stark psychisch und physisch belasteten Zeit ist Andreas M. also auch noch mit einem bürokratischen Hürdenlauf konfrontiert.

Das kann doch nicht sein, wundert sich Andreas: "Eigentlich müsste der Gesetzgeber hier unterstützend wirken. Gerade bei Frühchen oder anderen medizinischen Sonderfällen ist es wichtig, dass beide Elternteile für das Kind da sein können. Denn vor allem in den ersten Monaten ist die Betreuung zu Hause oder in unserem Fall im AKH am intensivsten und den Eltern sollten nicht auch noch gesetzliche Prügel zwischen die Beine geworfen werden", betont Andreas.

Vater will Diskussion starten

"Ich habe Glück, denn mein Arbeitgeber ist sehr entgegenkommend. Leider ist das aber nicht bei allen Vätern der Fall. Daher sollte es bei medizinischen Ausnahmesituationen einen Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme des Papamonats für alle Väter geben und nicht weiter vom Gutdünken des Arbeitsgebers abhängig sein", erklärt M.

Mit seiner Geschichte will der Jungvater anderen in ähnlichen Situationen Mut machen und eine Diskussion anregen, die "dann hoffentlich in absehbarer Zeit zu einer Änderung im Gesetz führt".

(lok)