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Lufthansa verschwieg Depression von Andreas L.
Nach dem Absturz des Germanwings-Flugs 4U9525 über den französischen Alpen, bei dem 149 Menschen von Andreas L. absichtlich in den Tod geflogen wurden, gerät nun der medizinische Dienst der Lufthansa unter Druck. Denn dieser soll Informationen über die Depression des Co-Piloten nicht an das Luftbundesamt (LBA) weitergeleitet.
In den Jahren 2009 bis 2014 wurde Andreas L. mehrfach von den Ärzten der Lufthansa untersucht. Die Depression, an der der junge Co-Pilot litt, war da schon bekannt. Genau deswegen steht der medizinische Dienst nun unter Druck.
Denn seit April 2013 muss ein Flugmediziner bei Anzeichen von schwerer Erkrankungen wie einer Depression den Fall dem Luftbundesamt melden. Zwei Mal wurde Andreas L. von da an bis zum tragischen Absturz noch auf seine Flugtauglichkeit untersucht. Außerdem gab es in seiner Lizenz den SIC-Vermerk, der den untersuchenden Arzt eigentlich verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren. Laut dem LBA ist dies nicht geschehen.
Von der Lufthansa gab es zu den Vorwürfen bislang keine Stellungnahme. Man verwies auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.