Wien
Tests, 2G+, Masken – hier verschärft Wien Corona-Regeln
Am Donnerstag hat Gesundheitsminister Rauch neue Corona-Regeln verkündet. Wien geht weiterhin einen eigenen Weg.
Am Gründonnerstag trat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vor die Presse und informierte die Österreicherinnen und Österreicher – wie berichtet – über die neuen Corona-Regeln.
So fällt ab Samstag die Maskenpflicht weitgehend. Nur in Öffis, im Gesundheitswesen, in Kirchen oder in Supermärkten und Apotheken bleibt diese Regelung aufrecht. Der Grüne Pass wird auf ein Jahr nach der dritten Impfung verlängert. Die 3G-Regel wird ebenfalls abgeschafft, außer für Krankenhausbesuche.
Die Bundeshauptstadt Wien wird weiterhin einen strengeren Weg gehen. Nach Vorliegen der Covid-Maßnahmenverordnung des Bundes erläuterten Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und der Medizinische Direktor des Wiener Gesundheitsverbunds Michael Binder die weitere Vorgangsweise in der Pandemiebekämpfung für die kommenden Monate.
Das sind die Regeln für Wien:
Die bisher bekannten Gültigkeiten für Covid-Tests bleiben aufrecht. Ein PCR-Test gilt in Wien auch weiterhin 48 Stunden ab Probeentnahme. Die sogenannten "Wohnzimmertests" werden nicht anerkannt.
Für Besucher und Besucherinnen in Krankenanstalten und Pflegeheimen bleibt weiterhin die PCR-Testpflicht vor dem Besuch bestehen. Weiterhin gilt hier eine durchgehende FFP-2 Maskenpflicht für BesucherInnen wie auch für MitarbeiterInnen. Pro Tag und PatientIn sind in Krankenanstalten drei BesucherInnen erlaubt.
In den Pflegeheimen besteht keine Beschränkung mehr bei Besuchen. 2G entfällt sowohl in den Krankenanstalten wie auch in den Pflegewohnhäusern.
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Krankenanstalten und Pflegeheimen brauchen weiterhin einen 2,5G-Nachweis (geimpft, genesen oder PCR-Test), zusätzlich gibt es zweimal pro Woche ein PCR-Screening.
Externe Personen in Kindergärten benötigen für den Zugang eine FFP2-Maske.
In allen anderen Bereichen werden die Regelungen der Bundesverordnung übernommen: Das heißt 2G und 2G+ in der Gastronomie bzw. Nachtgastronomie entfällt.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin im lebensnotwendigen Handel wie etwa Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien, Banken, Post usw. Eine FFP2-Maskenpflicht besteht auch weiterhin in Massenbeförderungsmitteln und in Taxis.