Wien
"Silvester-Party" vor dem Stephansdom ist doch erlaubt
Auch wenn zum Jahreswechsel strenge Corona-Regeln gelten: Gefeiert werden darf trotzdem! "Heute" gibt den Überblick, was an Silvester erlaubt ist.
Im letzten Jahr waren die Corona-Beschränkungen zu Silvester einfacher zu durchschauen – weil alle im Lockdown waren. Für den diesjährigen Jahreswechsel ist um einiges mehr erlaubt: Keine Ausgangsbeschränkungen gelten für Personen mit 2G-Nachweis.
Riesen-Party vor dem Steffl? Mit mitgebrachtem Sekt (in der City oder anderswo) im Freien ins neue Jahr rutschen, ist jedenfalls auch um Mitternacht erlaubt. Man muss nur geimpft oder genesen sein.
Der Kulturbereich, die Gastronomie und Hotels haben unter Einhaltung der 2G-Regel am 31.12. geöffnet, die Nachtgastronomie bleibt geschlossen. Sperrstunde ist in allen drei Branchen um 22 Uhr. Take-away ist für Lokale aber auch danach noch erlaubt, wie es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) auf "Heute"-Anfrage heißt. Ob Restaurants etwas zum Mitnehmen anbieten, hängt von den Betreibern ab, so die Wiener Wirtschaftskammer.
2G-Plus bei Events im Freien
Auch private Feiern sind in der Bundesverordnung geregelt: Erlaubt sind in Innenräumen maximal 25 Personen unter Einhaltung der 2G-Regel inklusive FFP2-Maskenpflicht. Bei Outdoor-Events ist Wien strenger als andere Bundesländer. Ab 25 Personen gilt 2G-Plus: Zusätzlich zur 2G-Regel wird ein Corona-Test (PCR 48 Stunden gültig, Antigen 24 Stunden) verlangt. Bei Events in Innenräumen gilt das gleiche wie in der bundesweiten Regelung: Zutritt gibt es nur mit FFP2-Maske, bei bis zu 500 Personen gilt die 2G-Regel. Bei Events mit maximal 1000 Personen gilt 2G-Plus. Als Höchstgrenze sind für Veranstaltungen 2000 Personen erlaubt, Teilnehmer müssen gebooster sein und einen PCR-Test vorweisen.
Feuerwerk streng geregelt
Kein öffentliches Feuerwerk
Ein öffentliches Feuerwerk der Stadt wird es in diesem Jahr nicht geben. Wer trotzdem mit einem Knall ins Jahr 2022 starten will, darf das im Wiener Ortsgebiet nur mit Feuerwerkskörpern der Kategorie F1. Dazu zählen zum Beispiel "Babyrockets“, Knallfrösche und Leuchtkerzen. Ein absolutes Feuerwerksverbot (einschließlich F1) gilt in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Tierheimen, Altersheimen sowie Tankstellen. Wer sich nicht daran hält, kann eine Höchststrafe von 3.600 Euro ausfassen. Eine Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen kann nur die Gemeinde mittels Bescheid erteilen.