Politik

Einspruch: Hält Urteil gegen Peter Westenthaler?

Der Oberste Gerichtshof soll die Verurteilung von Peter Westenthaler wegen Untreue und Betrugs aufrecht erhalten.

Heute Redaktion
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Peter Westenthaler vor Gericht.
Peter Westenthaler vor Gericht.
Bild: GEPA-pictures.com

So lautet die Empfehlung der Generalprokuratur, wie das "Ö1-Mittagsjournal" am Dienstag berichtete.

Anfang des Jahres wurde der Ex-FPÖ und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler am Wiener Landesgericht Wien zu zweieinhalb Jahren Haft (zehn Monate davon unbedingt) verurteilt. Im zweiten Rechtsgang - nachdem der Oberste Gerichtshof einen früheren Freispruch des Ex-Politikers gekippt hatte.

Anwalt legte mehrere Beschwerden ein

Angeklagt war Westenthaler wegen Untreue und Betrug. Sein Anwalt hatte mehrere Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Unter anderem wegen Verfahrens- und Begründungsmängeln und Nichtigkeitsgründen. Das heißt, der Oberste Gerichtshof muss es prüfen.

Bei den Vorwürfen geht es um eine Zahlung von 300.000 Euro von den österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur ohne Gegenleistung und um eine Million Euro Förderung an die Jugend der Fußball-Bundesliga, welche Westenthaler in seiner Zeit als Bundesliga-Präsident zweckentfremdet haben soll. (Red)