Politik
Westenthaler muss Strafe in Simmering absitzen
Der ehemalige BZW- und FPÖ-Politiker Peter Westenthaler muss seine Gefängnisstrafe in der Haftanstalt Wien-Simmering antreten.
Der Anwalt des Ex-Politikers ließ überprüfen, ob es tatsächlich rechtens sei, seinem Mandanten die Fußfessel zu verwehren, wie im März im Urteil vom OGL verkündet.
Die Generalprokuratur hat nun entschieden: Westenthaler bekommt keine Fußfessel. Er muss die Strafe – er wurde rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt verurteilt – in der Haftanstalt Wien-Simmering absitzen.
Ob er seine Strafe nach vier Monaten doch in Hausarrest mit Fußfessel umwandeln darf, wird sich zeigen. FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan erscheint "das Vorgehen der Justiz in der Causa Westenthaler unverhältnismäßig".
Der Hausarrest kam für das Oberlandesgericht unter anderem deshalb nicht infrage, weil Westenthaler seine Position als ehemaliger Spitzenpolitiker benützt habe, um die inkriminierten Tathandlungen zu setzen. In der Causa ging es um eine Förder-Million an die heimische Fußball-Bundesliga sowie eine 300.000 Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an das BZÖ.
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(red)