Österreich

Gericht hebt Urteil gegen Ex-Grüne Sigi Maurer auf

Das Oberlandesgericht Wien hat die Verurteilung der ehemaligen Grünen-Politikerin Sigi Maurer aufgehoben.

Heute Redaktion
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Sigrid Maurer war im Oktober 2018 in erster Instanz am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede verurteilt worden. Sie hatte im Mai 2018 obszöne Facebook-Nachrichten, die sie vom Account eines Craftbeer-Shops erhalten hatte, öffentlich gemacht. Dazu beschuldigte sie den Besitzer des Ladens, die Beleidigungen verfasst zu haben.

Wie es nun in einer Aussendung heißt, hatte das Oberlandesgericht Bedenken gegen die Beurteilung des ersten Richters, Stefan Apostol. Er urteilte, dass Maurer den Wahrheitsbeweis nicht erbracht hatte, dass der Bierhändler die Nachrichten selbst verfasst und verschickt habe.

Darum wurde das Urteil aufgehoben

Im ersten Verfahren sei nicht ausreichend gewürdigt worden, dass die Nachrichten vom Computer und vom Facebook-Account des Bierwirts versendet wurden. Außerdem sei nicht beachtet worden, dass bei der "Beurteilung des Wahrheitsbeweises eine gewisse Lebensnähe zu beachten sei".

"Das Erstgericht habe die Latte für den Wahrheitsbeweis geradezu unerreichbar hoch angesetzt", schreibt das Oberlandesgericht. "Dieser zu hohe Maßstab würde bedeuten, dass schon die bloße (durch wenige Indizien belegte) Behauptung, auch andere Personen hätten Zugang zum Computer gehabt, den Beweis unmöglich machen würde, dass doch der Inhaber des Geräts die Mitteilungen versendet hat."

Auch habe der Wirt nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat. Alleine die "theoretische Möglichkeit" reiche nicht aus. Aus dem ohnehin kleinen Kreis möglicher Verfasser habe der Privatankläger keinen Verdächtigen genannt.

Ohnehin hätte ein "unbekannter Verfasser" wenig Zeit gehabt, um das unbemerkt zu tun. Weitere Personen im Lokal hätten niemanden gesehen, der zum Computer gegangen wäre.

Das erstinstanzliche Verfahren muss jetzt wiederholt werden.

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