Österreich

Mann vor U3 gestoßen: "Ich musste es tun …"

Heute Redaktion
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Dieses Geständnis muss für das Opfer des Wiener U-Bahn-Schubsers wie ein Hohn klingen: "Ich musste es tun", gab er zu Protokoll. "Der Mann schniefte mit der Nase auf. Das störte mich."

"Ich habe eine psychische Krankheit", war das Erste, was Mohammed Y. der Polizei zu Protokoll gab. "Seit elf Monaten sehe ich immer Menschen, welche einen Kopfhörer und Sonnenbrillen tragen. Sie verfolgen und beobachten mich ständig."

Dabei hatte der verhängnisvolle 8. Mai für den Iraker eigentlich gut begonnen: Er hat in seiner WG gefrühstückt, zwei Pillen seiner Psychopharmaka eingenommen und in seinem Stamm-Fitnesscenter in der Wiener Brigittenau trainiert. Um zwölf Uhr war der 20-Jährige mit dem Workout fertig, fuhr mit der U6 von der Jägerstraße zum Westbahnhof – er wollte seine Eltern in Rudolfsheim besuchen.

"Doch dann", so der Verdächtige, "sah ich auf dem U3-Bahnsteig plötzlich einen Mann mit Kopfhörer und Sonnenbrille. Er machte Sachen, die mich störten." Welche das waren, hakte der Kripo-Beamte im Verhör nach. Die skurrile Antwort: "Er trug einen Kopfhörer und schniefte immer mit der Nase auf." Warum ihn das rasend vor Zorn machte? "Seit ich diese Krankheit habe, weine ich regelmäßig zu Hause. Ich glaube, der Mann hat auch gewusst, dass ich heute geweint habe, und er hat mich mit dem ständigen Aufschniefen daran erinnern wollen."

Als dann eine Garnitur in die Station einfuhr, brannten ihm offenkundig die Sicherungen durch. Oder, wie Mohammed Y. es ausdrückt: "Ich bin plötzlich explodiert. Ich wollte das nicht machen, aber ich musste den Mann vor die U-Bahn stoßen. Ich hatte solchen Druck in mir." Ein Zeuge schilderte: "Er packte ihn hinten im Bereich des Rückens und stieß ihn auf die Bahngleise. Das Opfer versuchte sich noch zu wehren."

Vergeblich: Zdravko I. landete unter der U-Bahn, verlor einen Fuß und liegt im Wiener AKH. Er wütet: "Ich hasse den Mann für das, was er mir angetan hat." Gegen Mohammed Y. wird wegen Mordversuchs ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.