Österreich
Keine Chance: Filloreta (16) wird abgeschoben
Filloreta (16) soll von Wien aus in den Kosovo abgeschoben werden. Laut Innenministerium, weil sie aus einem sicheren Herkunftsland stammt.
2013 ist Filloreta (16) mit ihrer Familie aus dem Kosovo geflüchtet. Sie lebt in Timelkam (OÖ), ist gut integriert und absolviert derzeit eine Doppel-Lehre als Köchin und Kellnerin. Nach ihren Eltern erhielt jetzt auch das Mädchen den Abschiebe-Bescheid - "heute.at" hat berichtet.
Sie wurde auf der Straße abgeführt, in ein Anhaltezentrum nach Linz und anschließend nach Wien gebracht. Von hier aus soll der Teenager nun in den Kosovo rückgeführt werden.
Thomas Eder aus Timelkam kennt Filloreta gut, wollte sie gemeinsam mit seiner Frau und seinen drei Söhnen per Adoption vor der Abschiebung bewahren. Einer der Söhne, Lukas, schrieb sogar einen emotionalen Brief an Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP).
Kosovo als sicheres Herkunftsland
Ohne Erfolg: Das Mädchen soll abgeschoben werden. "Der Kosovo ist ein sicheres Herkunftsland. Laut unseren Informationen wird dort niemand verfolgt – weder aus politischen, religiösen noch anderen Gründen. Dennoch wird natürlich jeder Fall von unabhängigen Behörden geprüft", heißt es aus dem Innenministerium zu Außerlandesbringungen in den Kosovo generell. Zum Fall Filloreta selbst gibt es keinen Kommentar seitens des Ministeriums: "Zu Einzelfällen geben wir keine Auskunft."
Angesprochen auf die Dauer der Verfahren meint man im Innenministerium: "Gerade bei sicheren Herkunftsländern wird grundsätzlich sehr schnell entschieden. Innerhalb von zwei bis fünf Wochen ist das Urteil der 1. Instanz da. Ab diesem Zeitpunkt wird auch intensiv darüber informiert, dass es de facto keine Chance auf Asyl in Österreich gibt. Nach etwa zwei bis drei Monaten gibt es dann ein Urteil 2. Instanz."
Filloreta allein in Wien
Im Fall von Filloreta dauerte es fast vier Jahre, bis sie den endgültigen negativen Asyl-Bescheid erhielt. Jetzt wartet das Mädchen allein in Wien auf seine Abschiebung. Wie lange das dauern wird, steht noch nicht fest: "Wann eine Person abgeschoben wird, ist individuell. Gerade bei Minderjährigen gelten hier besondere Maßstäbe. Eine Abschiebung ist das allerletzte Mittel, wenn eine freiwillige Ausreise trotz Verpflichtung nicht erfolgt", heißt es dazu aus dem Ministerium.
(cz)