Letztes Baugrundstück I ohne Bauzwang | inkl. Plan I 702 m² Grundstücksfläche

2231 Strasshof an der Nordbahn / Niederösterreich
702,00
Grundfläche
249.000,00 €
Preis

Beschreibung

Über das Projekt

Die Grundstücke in Strasshof sind eine attraktive Möglichkeit für Familien und Paare, die sich ein Eigenheim im Grünen und dennoch die Nähe zur Stadt wünschen. Zum Verkauf stehen drei Grundstücke ohne Bauzwang mit Größen zwischen 591 m² und 705 m². Die Planung eines 5-Zimmer Einfamilienhauses mit ca. 150 m² Wohnfläche, sowie die Aufschließungskosten sind bereits im Kaufpreis inkludiert.

Strasshof liegt nordöstlich von Wien und ist über die B8 und S2 oder per Schnellbahn S1 gut zu erreichen. Die Gemeinde ist von viel Grün umgeben und bietet zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Radfahren und Schwimmen. Die Gemeinde verfügt über eine gute Infrastruktur, darunter Schulen, Kindergärten, Ärzte und Einkaufsmöglichkeiten. Das nächstgelegene Lebensmittelgeschäft befindet sich ca. 2,4 km entfernt (Spar), wobei Strasshof eine Vielzahl von Supermärkten bietet (Hofer, Billa, Billa Plus, ...), welche sehr gut mit dem Auto erreichbar sind. Auch öffentliche Verkehrsmittel sind gut ausgebaut, sodass man schnell und einfach nach Wien und in die umliegenden Gemeinden gelangt. Wien Leopold erreicht man in unter 20 Fahrminuten mit dem Zug, Wien Praterstern in ca. 35 Fahrminuten. 

Highlights

- Kein Bauzwang
- Aufschließungskosten bereits inkludiert
- Planung eines Einfamilienhauses inkludiert
- Kein Altbestand

Eckdaten

Grundstück 1: 702 m², wovon 111 m² als Zufahrtsstraße genutzt werden
Grundstück 2: 705 m², wovon 113 m² als Zufahrtsstraße genutzt werden
Grundstück 3: 591 m²

Bauland: Wohngebiet
Bebauungshöhe: 7^* 
Bauweise: o, offene Bauweise
Geschossflächenzahl: 0,4 oder 0,5
Aufschließung + Plan bereits im Kaufpreis inkludiert
Kein Bauzwang!
Altbestand: Nein
Altlasten: kein Eintrag (altlasten.gv.at)
Hochwasser: kein Eintrag (eHORA)

*Bei der im Plan festgelegten Gebäudehöhe von 7^ gilt, dass die maximale Gebäudehöhe 7 m zu betragen hat, die Überschreitung der möglichen Gebäudehöhe in diesem Fall um maximal 1,5 m für das Dach zulässig ist. Bei niedriger ausgeführter Gebäudehöhe kann die Höhe für das Dach auch größer als 1,5 m ausgeführt werden. Die Gesamthöhe bis zum First von 8,5 m darf jedenfalls nicht überschritten werden. (Quelle: Bebauungsbestimmungen sowie Bebauungs- und Flächenwidmungsplan Strasshof)

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Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

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Letzte Änderung: 03.07.2024, 07:02:54 Uhr; Referenz-Nummer: 6729/378
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