Beschreibung
Objekt und Lage:
Am Donaukai – Urbane Büroflächen in neu erbautem Gebäude an der Donau.
Zur Vermarktung gelangt eine ca. 2.100 m² teilbare Bürofläche in frequentierter urbaner Lage im 20. Wiener Gemeindebezirk.
Die Geschäftsadresse befindet sich direkt an der Millennium City und gegenüber der Donauinsel. Die Gegend bietet ein umfangreiches Angebot an Gastronomie, Einzelhandel und
Dienstleistungseinrichtungen.
Die Büroflächen befinden sich direkt angrenzend zur Millennium City und verfügen daher über eine ideale Infrastruktur sowie eine sehr gute Anbindung an das hochrangige Straßennetz.
Den zukünftigen Mietern stehen in der Millennium City auch eine große Anzahl an Nahversorgungsmöglichkeiten und Restaurants für die Mittagspause zu Verfügung.
Des Weiteren befinden sich die Stationen der Autobus-Linien 11A, 11B und 5A in unmittelbarer Nähe des Mietobjektes.
Durch die direkt angrenzende U6 Station Handelskai und die Schnellbahnlinien S1, S2, S3, S4 und S7 verfügen die Büroflächen über eine perfekte öffentliche Verkehrsanbindung.
Die Büroflächen verfügen über eine moderne Grundausstattung, einen gemeinsamen Empfangsbereich, sowie einen klimatisierten Serverraum und sind je nach Mieterwunsch adaptierbar.
Die Betriebskosten sind als zirka Angaben zu verstehen.
Ausstattung:
- Empfangsbereich
- 3 Meter Raumhöhe
- 120 lfm. Fensterfront
- öffenbare Fenster
- klimatisierter Serverraum
- zusätzliche Lüftung
- Kühlung
- Teppichboden
- Teeküche
Energieausweis wird nachgereicht
Stellplätze:
Garage im Haus
Verkehrsanbindung:
U6 Handelskai, Schnellbahn S1, S2, S3, S4 und S7, Autobus 11A, 11B, 5A
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Informationen und Besichtigung:
Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Mag. (FH) Anita Kronaus-Buchegger unter +43 (1) 35 600 10 oder kronaus@decus.at gerne zur Verfügung!
DECUS Immobilien GmbH
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes besteht. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unserseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Mag. (FH) Anita Kronaus-Buchegger unter der Mobilnummer +43 664 16 096 66 und per E-Mail unter kronaus@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!