Beschreibung
Objekt und Lage:
Das gegenständliche Bürohaus befindet sich am unteren Ende der Argentinierstraße im vierten Wiener Gemeindebezirk. In nur wenigen Minuten erreichen Mieter den bekannten Resselpark bzw. die Karlskirche. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche Supermärkte, Lokale und auch Restaurants mit gehobener Küche.
Das Gebäude befindet sich in einem guten, funktionalen Zustand und die Mietflächen weißen momentan jeweils unterschiedliche Raumkonzepte auf. Die Raumkonfiguration kann aber nach Rücksprache mit dem Eigentümer verändert werden. Die Ausstattung der einzelnen Büroflächen umfasst u.a. getrennte Sanitäranlagen, voll ausgestattete Teeküchen, EDV Verrohrung etc.
Die öffentliche Anbindung des Bürohauses ist sehr gut. Sowohl die U1 Station Taubstummengasse, als auch die U1/U2/U4 Station Karlsplatz befinden sich nur wenige Gehminuten entfernt. Etwas weiter entfernt, aber auf jeden Fall noch angenehm fußläufig erreichbar, befinden sich mehrere Straßenbahnstationen wie z.B. die Straßenbahnlinie D, 1 und 62.
Die ca. 216 m² große Fläche im 2. OG des im Innenhof gelegenen Hoftrakts verfügt über einen effizienten Grundriss. Von einem zentral gelegenen Gang, können fast alle Büros zentral begangen werden. Eine Teeküche, getrennte Sanitäranlagen sowie eine ca. 6 m² Loggia runden das Büropaket im beliebten vierten Bezirk ab.
Die Betriebskosten (inkl. Heizung) sind als zirka Angaben zu verstehen.
Gesamtmiete: € 3.807,65 inkl. Ust + BK
Ausstattung:
- Getrennte Sanitäranlagen
- EDV Verrohrung via Kabelkanäle
- Heizung über Radiatoren
- Teeküche
- Teppichboden
- Spiegelrasterleuchten
- Stellplätze im Hof
- Loggia
- barrierefrei
Energieausweis wird nachgereicht
Verkehrsanbindung:
Öffentlich mit U1 "Station Taubenstummengasse", U4 "Station Karlsplatz" bestens erreichbar.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Informationen und Besichtigung:
Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Sonja Macho unter +43 (1) 35 600 10 oder macho@decus.at gerne zur Verfügung!
DECUS Immobilien GmbH
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes besteht. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unserseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Sonja Macho unter der Mobilnummer +43 664 44 53 56 1 und per E-Mail unter macho@decus.at persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | office@decus.at
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!