ALTBAUBÜROFLÄCHEN | Nähe Albertina und Kärntner Straße

1010 Wien

Beschreibung

Objekt und Lage:

Renovierungsbedürftige Büroflächen in sehr guter Lage

 

In sehr guter Lage im ersten Bezirk, unmittelbar beim neu gestalteten Neuen Markt, kommen in einem attraktiven Altbau sanierungsbedürftige Büroflächen zur Vermietung.

Bei der Sanierung können mieterspezifische Anforderungen weitestgehend berücksichtigt werden.
 

Gesamt stehen in diesem Gebäude ca. 830 m² Bürofläche zur Verfügung.
 

Top 6 gliedert sich in einen Vorraum, eine Teeküche, drei unterschiedlich große straßenseitige Büroräume sowie zwei innenliegende großzügige Büroräumlichkeiten, von denen eine als Atrium gestaltet ist und somit für viel natürliches Licht sorgt. Außerdem gibt es dank einem Lager und dem zusätzlichen, gegenüberliegenden Top 7 auch genügend Platz für Stauraum oder Besprechungszimmer. Momentan ist die Fläche durch eine interne Treppe mit dem darüber liegenden Top 8 (ca. 190 m²) verbunden zu gesamt ca. 466 m². 

Die Fläche kann somit sowohl gemeinsam als auch getrennt angemietet werden.

 

verfügbare Fläche/Konditionen:
2. OG Top 6-7: ca. 278 m² - netto € 20/m²/Monat
Betriebskosten inkl. Heizung: netto ca. € 2,95/m²/Monat


zusätzlich verfügbare Flächen/Konditionen:
4.OG Top 10: ca. 193 m² - netto € 20/m²/Monat
3. OG Top 8: ca. 189 m² - netto € 20/m²/Monat
1. OG Top 4: ca. 168 m² - netto € 20/m²/Monat 

 

+++ Innenfotos im Exposé von Top 6+7+8

 

Energieausweis wird nachgereicht 

 

Verkehrsanbindung:

U1, U4, Straßenbahn: 1, 2, 71, D, U2Z, Bus: 2A; individuell - sehr zentrale Lage im Stadtzentrum Wiens, gute Straßenanbindung über den Ring, Flughafen Wien Schwechat in ca. 25 Minuten erreichbar

 

Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.

Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

 

Informationen und Besichtigung:

Für weitere Informationen und Besichtigungstermine steht Ihnen Frau Sonja Macho unter +43 (1) 35 600 10 oder macho@decus.at gerne zur Verfügung! 

DECUS Immobilien GmbH

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Da es immer wieder zu Missverständnissen kommt, möchten wir Sie darüber informieren, dass ein Provisionsanspruch erst nach Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufanbotes besteht. Eine Besichtigung ist nach wie vor unverbindlich und kostenlos!

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend zur Miete angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unserseits ohne Gewähr. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 3 Bruttomonatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Immobilien" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume

Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau  Sonja Macho unter der Mobilnummer +43 664 44 53 56 1 und per E-Mail unter macho@decus.at persönlich zur Verfügung.

www.decus.at | office@decus.at 

 

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.

Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. 

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 05.06.2026, 09:59:55 Uhr; Referenz-Nummer: 1060290
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