Beschreibung
Die Lage
Die Stadt Hall in Tirol wird zurecht als eine der schönsten Städte Tirols genannt. Die geschmackvollen Bauten der Haller Altstadt zeugen von der Vergangenheit als wohlhabende Stadt. Die heute noch typische Struktur einer mittelalterlichen Stadt wird durch ein Netz von schmalen, unregelmäßig verlaufenden Gassen durchzogen.
Die historische Haller Altstadt zählt zu den bedeutendsten österreichischen Stadtdenkmälern und ist eines der besterhaltenden Beispiele einer spätgotischen Inn-Salzach-Stadt. Es handelt sich um ein Ensemble von geschichtlichem, künstlerischem und kulturellem Zusammenhang.
Die Liegenschaft
Das Stadthaus Schmiedtorgasse 4 ist in Richtung Westen an die Liegenschaft Unterer Stadtplatz 3 angebaut, in Richtung Süden, Osten und Norden ist es freistehend. Seit dem Jahre 1980 unterliegt das Haus dem Denkmalschutz, im Jahr 1998 wurde das gesamte Ensemble Altstadt von Hall in Tirol unter Denkmalschutz gestellt.
Das Gebäude stammt ursprünglich aus dem 16. Jahrhundert, die jetzige Erscheinungsform aus dem 20. Jahrhundert. Im Jahr 2013 wurden die Wohnung Top, Top 3 und Top 4 zur Gänze saniert und auf den ortsüblichen baulichen Standard gebracht. Die Wohnung Top 2 wurde im Jahr 2023 aufwändig und liebevoll generalsaniert. Das Geschäftslokal wird vom Mieter laufend instand gehalten und befindet sich in einem sehr guten Zustand.
Gerne stehen wir bei Fragen und für einen unverbindlichen Lokalaugenschein zur Verfügung, wir freuen uns auf Ihren Anruf!
KUNDENINFORMATION:
Die Firma Cityreal ist als Doppelmakler tätig. Gesellschafter des Maklerunternehmens sind auch Organe des Bauträgers.
Um wie gewohnt für Sie tätig sein zu können, bedarf es seit 13. Juni 2014 aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU Verbraucherrechte-Richtlinie) eines Maklervertrags und weiterführender Informationen. Diese entnehmen Sie bitte aus unseren AGBs und der Nebenkostenübersicht.
Der Maklervertrag wird geschlossen, wenn Sie unser konkretes Immobilienangebot, das wir Ihnen ebenfalls in der Anlage senden, öffnen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.
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