Beschreibung
Kraftplatz für Sommer und Winter im Nationalpark Kalkalpen -
ein idealer Ort für Auszeiten, Erholung, Seelenwohl sowie aktives Leben in der Natur!
Das im Jahr 1973 genehmigte, 1982 fertiggestellte Wochenendhaus befindet sich in der Gemeinde Laussa, auf einem 1.061 m² großen Grundstück in einer außerhalb des Dorfes höher gelegenen kleinen Siedlung mit Zweitwohnsitz-Widmung. Auch die Nutzung als Hauptwohnsitz ist möglich. Es verspricht puren Lebensgenuss inmitten landschaftlich reizvoller Naturlandschaft und dennoch Nähe zum urbanen Raum!
Das in Massivbauweise errichtete Objekt präsentiert sich in einem gepflegten Zustand mit einer Wohnfläche von ca. 48 m² im Erdgeschoß sowie einer ca. 10 m² großen neu angelegten, nordseitigen Holz-Terrasse, einem ca. 5 m ² großen überdachten Eingangsbereich und einer Nutzfläche von ca. 31 m² im Kellergeschoß.
Als Heizung für den Wohnraum fungiert ein fernsteuerbarer Pelletofen. Im Keller steht ein Holz-Werkstattofen bereit. Das Dach bilden ein Bramac-Alpendachstuhl und Bramac-Ziegeln.
Ein großer ebener Garten, eine kleine bewaldete Fläche in Hanglage und ein Parkplatz ergänzen den Lebensraum.
Die Wasserversorgung ist über eine Wassergenossenschaft vertraglich geregelt, zur Abwasserentsorgung dient eine Senkgrube mit 14,4 m³ Fassungsvermögen.
Realisierte Sanierungsmaßnahmen:
2010 - Dämmung Dachboden und Außenmauern des Wohnhauses
2010 - Einbau neuer Kunststofffenster
2021 - Erneuerung der Wasserleitung vom Hauptstrang zum Haus
2025 - Kaminsanierung – ein Strang wurde durch neue Verrohrung modernisiert, der zweite Strang abgedichtet.
Im Falle von Um- und Zubauten ist der gültige Bebauungsplan aus dem Jahre 1971 zu berücksichtigen.
Trotz Abgeschiedenheit ist man in nur 5-10 Autominuten in den Orten Laussa, Großraming und Losenstein, nach Steyr sind 25 Fahrminuten einzurechnen. Eine Gemeindestraße, die im Winter geräumt wird, führt bis zur Liegenschaft.
Ich freue mich über Ihre Anfrage und darauf, Ihnen im Rahmen einer Besichtigung die Vorzüge dieser Liegenschaft persönlich vorstellen zu dürfen.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Angabe der Anschrift bearbeiten können.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Pläne