Beschreibung
Zur Vermietung gelangt diese charaktervolle Geschäftsfläche mit ca.100 m² im Hof eines historischen Bürgerhauses direkt am Hauptplatz in Hainburg an der Donau.
Das Objekt zeichnet sich durch seine hohe Raumhöhe mit eindrucksvoller Kreuzgewölbe-Decke aus und bietet eine Vielzahl von Nutzungsmöglichkeiten - von Lager oder Werkstatt bis hin zum Atelier, Vereinslokal oder Sportstudio.
Die Immobilie ist ebenerdig und barrierefrei über einen Innenhof zugänglich und besteht aus einem großzügigen Raum mit Holzfußboden.
Langfristige Mieter mit nachhaltigem Nutzungskonzept werden bevorzugt!
Miete: € 700,00 exkl. Betriebskosten (Kanalgebühren, Grundsteuer, Wasser, Abfallentsorgung, Strom, etc.).
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten.
Lagebeschreibung:
Diese spezielle Immobilie liegt mitten im Zentrum der Mittelalterstadt Hainburg! Durch die zentrale Lage ist eine gute Erreichbarkeit sowohl für Kunden als auch für Lieferanten gegeben. Nahversorgung, Gastronomie und Dienstleister befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Vor allem die Verkehrsanbindung nach Wien/ Schwechat und die Slowakei (Bus und Schnellbahn) machen diese Stadt besonders interessant.
Nähere Informationen finden Sie unterwww.hainburg-donau.gv.at.
Die Bezirkshauptstadt Bruck an der Leitha ist ca. 20 km entfernt, Wien ist in 50 min per Auto oder auch per Zug erreichbar. Bratislava ist 15 km entfernt.
Rechtliche Hinweise!:
In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), ersuchen um Verständnis, dass wir von Ihnen VOR der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens, sowie über die Aufklärung des Rücktrittsrechtes benötigen.
Darüber hinaus ist es uns leider nur mehr möglich Termine erst nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Name, Adresse, Telefon, Email) zu vereinbaren.
Dies gilt auch für die Weitergabe relevanter Informationen zu den Objekten.
Wir können kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sein.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.