TOP-FREQUENZLAGE: Geschäftslokal in beliebter Einkaufsstraße! (Mietbeginn nach Vereinbarung)

8010 Graz / Steiermark
172,5 m2
Nutzfläche
€ 3.990,00
Nettomiete

Beschreibung

Ihr neuer Standort in der ältesten Gasse Graz - unterhalb vom Schlossberg?
Das Geschäftslokal in der Grazer Sporgasse bietet eine Nutzfläche von ca. 173 m². Der Verkaufsraum bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten. Präsentieren und Repräsentieren lautet die Überschrift.

Raumaufteilung:
+ Geschäftsraum 
+ Toiletten
+ Stiegenaufgang

Ausstattung:
+ Fliesen,
+ Fernwärme

WICHTIGER HINWEIS: 
Die monatliche Gesamtbelastung von € 3.990,00 ist inkl. BK, jedoch exkl. USt > Endpreis € 4.788,00

Die Befristung erfolgt nach Vereinbarung. Die Vergebührung für das Finanzamt richtet sich nach der Befristung.

Der Hauptplatz, die Herrengasse und überhaupt, diese Lage ist einfach TOP. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin, gerne zeigen wir Ihnen dieses Objekt!

Lage und Infrastruktur:
Dieses Geschäftslokal befindet sich auf halber Höhe der Sporgasse, unweit von der sehr beliebten Hofgasse mit der wahrscheinlich bekanntesten Fassade von Graz, von der Hofbäckerei. Alte Gebäude und moderne Geschäfte mit einem sehr guten Branchenmix, stehen Haus an Haus in der „antiken“ Sporgasse. Man hat hier sehr viel Laufkundschaft und eine enorme Frequenz. Mit den vielen Gastronomiebetrieben und Kaffeehäusern ist sie eine der beliebtesten Flaniermeilen in der Grazer Altstadt.  
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Über weitere Informationen zu diesem bzw. ähnlichen Objekten aus unserem bestehenden Wohnungsportfolio informieren wir Sie sehr gerne persönlich auf Anfrage unter:

Mag. Hannes Dobnikar
+43 (0)664 344 73 73
[email protected]

Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung stellen wir 3 BMM zzgl. 20 % USt als Provision in gesetzlicher Höhe in Rechnung.

Die obigen Angaben über dieses Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers und basieren auf den Angaben und Informationen des Eigentümers. Daher können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben leisten.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

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Quelle: OpenStreetMap / Entfernungsangaben Luftlinie

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Letzte Änderung: 13.11.2024, 20:58:07 Uhr; Referenz-Nummer: 98111
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